Wissenschaftliche Projekte
Das Land Niederösterreich fördert wissenschaftliche Projekte, die einen spezifischen Bezug zu Niederösterreich aufweisen.
Mit der Förderschiene soll die Forschungsintensität in Niederösterreich erhöht werden und Niederösterreich-spezifische Themen beforscht werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Fördermöglichkeiten auf Bundes- oder EU-Ebene sowie kompetitive Ausschreibungen in Niederösterreich vorrangig zu nutzen sind.
Fördergegenstand
Mit dieser Förderschiene werden wissenschaftliche Projekte unterstützt, die einen inhaltlichen Niederösterreich-Bezug aufweisen und einen Beitrag zur wissenschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und technologische Entwicklung des Landes Niederösterreich leisten.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Universitäten, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Vereinigungen und Gebietskörperschaften.
Gewinnorientierte Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Die folgenden Voraussetzungen sind für die Einreichung eines Projektansuchens unbedingt zu berücksichtigen:
- Das Projektvorhaben weist einen spezifischen inhaltlichen Niederösterreich-Bezug auf.
- Bei einer Förderhöhe über € 40.000,-- wird die Teilnahme von zumindest einer in Niederösterreich ansässigen Forschungsgruppe einer Universität, Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung vorausgesetzt.
Die Kosten des beantragten wissenschaftlichen Projekts sind gesamthaft darzustellen. Es sind ausschließlich jene Kosten anzuführen, die zur Durchführung des Projekts benötigt werden. Allgemeine Kosten, die dem Projekt nicht unmittelbar zuzurechnen sind, für dessen Umsetzung aber notwendig sind, können als Overheadkosten beantragt werden. Eine Doppelförderung von Projektkosten ist ausgeschlossen. Es können ausschließlich jene Kosten gefördert werden, die nicht bereits von anderen Stellen oder aus anderen Projekten finanziert werden.
Personalkosten
- Für wissenschaftliches und technisches Personal (Etwaige Kosten für administratives Personal sind in den Overheadkosten zu berücksichtigen.)
- Die Kalkulation der Personalkosten erfolgt auf Basis der Bruttopersonalkosten zzgl. der darauf entfallenden Lohnnebenkosten. Bei mehrjährigen Projekten ist eine jährlich angemessene Valorisierung der Personalkostensätze möglich.
Sachkosten
- Materialkosten
- Kosten für Gerätenutzung (Abschreibung für Abnutzung (AfA) für die anteilige Verwendung der Geräte im Projekt, wenn die Anschaffungskosten des Geräts den Betrag von € 1.000,-- netto übersteigen)
- Honorare und Kosten für externe Dienstleistungen
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Kosten für Publikationen im Zusammenhang mit dem Projekt
- Kosten für Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Projekt
Overheadkosten
- bis zu 25% der Personalkosten
Förderhöhe
- bis zu maximal 90% der Projektkosten. Die in-kind Leistungen (Eigenmittel/Eigenleistungen) der Förderwerberinnen und Förderwerber sowie der Projektpartnerinnen und Projektpartner und andere Finanzierungen müssen in Summe mindestens 10% betragen.
- Die Förderhöhe beträgt maximal € 80.000,-.
Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen werden die folgenden Kriterien zur Bewertung des Förderansuchens herangezogen:
- Thematische Nähe der wissenschaftlichen Inhalte zu einem Handlungsfeld der FTI-Strategie NÖ 2027 sowie Beitrag zur Zielerreichung der FTI-Strategie NÖ 2027 oder der Hochschulstrategie NÖ
- Ausmaß des inhaltlichen NÖ-Bezugs des Projekts
- Wissenschaftliche Qualität des Projekts
- Wissenschaftliche Kompetenz der im Projekt beteiligten Personen und Institutionen
- Umsetzbarkeit des Arbeits- und Zeitplans
- Qualität der Kommunikations- und Disseminationsaktivitäten
- Nutzen des Projekts für die wissenschaftliche, gesellschaftliche, ökologische und technologische Entwicklung des Landes Niederösterreich
- Beitrag des Projekts zur Förderung von Nachwuchswissenschafterinnen und Nachwuchswissenschaftern
- Angemessenheit des Projektbudgets und des Anteils der in-kind Leistungen bzw. anderer Finanzierungen
Beurteilungsprozess
Nach der Einreichung werden die Antragsunterlagen formal auf Vollständigkeit und Erfüllung der formalen Voraussetzungen geprüft. Anschließend wird eine Förderempfehlung durch ein Bewertungsgremium aus Expertinnen und Experten der Abteilung Wissenschaft und Forschung des Amtes der NÖ Landesregierung erarbeitet. Im Bedarfsfall werden zusätzlich externe fachliche Stellungnahmen eingeholt und dem Bewertungsgremium vorgelegt.
Einzureichende Unterlagen
- Projektbeschreibung (siehe Leitfaden)
- Kostenkalkulation (siehe Vorlage)
- CVs des Schlüsselpersonals
- Nachweis Rechtsform
- Optional: Letter of Intent, Kostenvoranschläge etc.
Antragsstellung
- Anträge zur Förderung von wissenschaftlichen Projekten können laufend eingereicht werden.
- Die Antragstellung hat grundsätzlich vor Projektstart zu erfolgen.
- Die Antragsunterlagen sind vollständig online (über den untenstehenden Link) einzureichen.
- Über die Bewilligung der Anträge wird darüber hinaus auf Basis der verfügbaren Budgetmittel entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Downloads
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem Kulturfördergesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Kalkulation Wissenschaftliche Projekte (xlsx, 0.2 MB)
- Download: Leitfaden Projektbeschreibung (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: wissenschaft-foerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13576