Impulsprogramm: Unternehmerische Investition

Anschlussförderung ÖHT – Jungunternehmerförderung

Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen bis € 500.000 durch einen Zuschuss unterstützt.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von

  • maximal 7,5 % (maximal € 37.500,‒) bei kleinen Unternehmen und
  • maximal 5 % (maximal € 25.000) bei mittleren Unternehmen

der förderbaren Kosten.

Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist die Gewährung der Bundesförderung gemäß “RICHTLINIE des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Jungunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)” in gleicher Höhe, eine Kombination mit sonstigen Zuschussförderungen des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds ist nicht zulässig.

Mehr Informationen dazu unter Jungunternehmer­förderung - Österreichische Hotel- und Tourismusbank (oeht.at)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gemäß der Richtlinien des Bundes (siehe oben).

Der Förderantrag ist bei der Bundesförderstelle ÖHT zu stellen.

Die Antragseinreichung ist bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, längstens aber bis 31.12.2024 möglich.


Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie
Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel.: 02742/9005 - 16140 und 16130
Fax: 02742/9005 - 16330
Letzte Änderung dieser Seite: 20.2.2024
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