Örtliche Lage von Wasserrechten

Hier erfahren Sie die näheren Details zur Verortung von Wasserrechten im Wasserbuch.

Anlagen werden im Wasserbuch grundsätzlich als ein oder mehrere Punkte im Bundesmeldenetz (Meridianstreifen M34) dargestellt. Schutzgebiete, Schongebiete, wasserwirtschaftliche Verordnungen und Deponien werden als Fläche ausgewiesen.

Um die Qualität der Verortungsdaten einschätzen zu können, wird bei der Abfrage über den NÖ Atlas die Verortungsgenauigkeit angeführt. Es gibt folgende Verortungsgenauigkeiten:

  • Bezirksscharf
    Es ist nur der Bezirk bekannt, in dem sich die befindet.
  • Gemeindescharf
    Es ist nur die Gemeinde bekannt, in dem sich die Anlage befindet.
  • Katastralgemeindescharf
    Es ist nur die Katastralgemeinde bekannt, in der sich die Anlage befindet. Bei allen Anlagen erforderlich, die sich über die gesamte Katastralgemeinde oder Teile einer Katastralgemeinde erstrecken, wie z.B. eine Kanalisation, Ortswasserleitung, oder deren historische Lagebeschreibung (Grundstücksnummer, Adresse o.ä.) nicht oder kaum auf den heutigen Ist-Stand umgelegt und somit keinem bestimmten Punkt zugeordnet werden kann.
  • Grundstücksscharf
    Es ist zwar das Grundstück bekannt, auf dem sich die Anlage befindet, aber nicht die genaue Lage innerhalb des Grundstücks.
  • Visuell verortet über Kartenregisterblatt
    Die Verortung erfolgte durch einen Bearbeiter, der die Koordinaten über die Positionierung in einer Karte festgelegt hat. Standard bei neueren Anlagen.
  • Gewässernetzverortung (GGN)
    Lineare Verortung über Gesamtgewässernetz mit Gewässer-ID (KURZRID) und Stationierung (Gewässer-Kilometrierung)
weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Wasserrecht und Schifffahrt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 6.10.2023
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