Kauf eines Grundstückes des Öffentlichen Wassergutes

Grundstücke des Öffentlichen Wassergutes können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen angekauft werden.

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Grundstücke bzw. Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes käuflich zu erwerben. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Flächen nicht (mehr) dem Widmungszweck nach dem Wasserrechtsgesetz für öffentliche Interessen entsprechen und daher aus dem Öffentlichen Wassergut ausgeschieden werden können.

Anträge auf Ausscheidung von Flächen der Republik Österreich (Land- und Forstwirtschaftsverwaltung - Wasserbau) aus dem Öffentlichen Wassergut sind unter Anschluss eines Katasterlageplans (oder eines anderen die Grundgrenzen ausweisenden Lageplans) bei der Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes einzubringen.

Diese Anträge unterliegen der Gebührenpflicht.

Sollte im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens die Entbehrlichkeit der Fläche für Zwecke des Öffentlichen Wassergutes festgestellt werden, wird diese durch die Finanzverwaltung (Steuer- und Zollkoordination, Fachbereich Bewertung und Bodenschätzung) an den Interessenten verkauft.

Die Erlassung des für die Verbücherung der Eigentumsübertragung erforderlichen Ausscheidungsbescheides erfolgt nach Entrichtung des Kaufpreises.

Die Kosten des Entwidmungsverfahrens sowie der grundbücherlichen Durchführung sind vom Antragsteller zu tragen. Ebenso die Kosten einer allenfalls erforderlichen oder gewünschten Grundteilung.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Öffentliches Wassergut

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt (WA1)
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14440
Fax: 02742/9005-14040
Letzte Änderung dieser Seite: 2.8.2019
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