Kundmachung einer Wasserrechtsverhandlung

Marktgemeinde Ludweis-Aigen, Wasserversorgungsanlage, Erweiterung Kollmitzgraben, wasserrechtliches Bewilligungsverfahren (Behörde: Landeshauptfrau von NÖ)

Die Henninger & Partner GmbH hat mit Schreiben vom 8. Februar 2024 im Namen und Auftrag der Marktgemeinde Ludweis-Aigen bei der zuständigen Wasserrechtsbehörde das Einreichprojekt für die Wasserversorgungsanlage „Erweiterung Kollmitzgraben“ vorgelegt und um Einleitung des wasserrechtlichen Bewilligungsverfahrens ersucht.

Das Projekt sieht im Wesentlichen die Errichtung einer neuen Transportleitung für die Ortschaft Kollmitzgraben und die die Nutzung des bestehenden Hochbehälters in der Katastralgemeinde Kollmitzgraben zur Löschwasserversorgung vor.

Dazu werden folgende Anlagenteile errichtet:

  • Anschluss an das bestehende Leitungsnetz der EVN Wasser GmbH auf dem Grundstück Nr. 1/1, KG Sauggern, (Knoten LA-S-ÜS1) zur Trink- und Nutzwasserversorgung der Ortschaft Kollmitzgraben mit einer max. Entnahmemenge von 0,65 l/s bzw. 13,9 m³/d
  • Errichtung und Betrieb einer Transportleitung in DA 75 (PN10) mit einer Länge von ca. 1.225 m und in DA 75 (PN16) mit einer Länge von ca. 325 m zur Versorgung des Ortsnetzes Kollmitzgraben
  • Errichtung und Betrieb von zwei Druckreduktionen und Entfernung der bestehenden Drucksteigerungsanlage am Knoten DRA1 im Ortsnetz Kollmitzgraben
  • Trennung des bestehenden Hochbehälters auf Grundstück Nr. 580/2, KG Schweinburg, Marktgemeinde Japons, vom Trinkwasserleitungsnetz und weitere Nutzung dessen zur Löschwasserversorgung
  • Errichtung einer Löschwasserleitung auf den Grundstücken Nr. 53/2 und 36, KG Kollmitzgraben, in DA 75 (PN10) mit einer Gesamtlänge von ca. 34,0 m, sowie eines Hydranten für die Löschwasserentnahme auf Grundstück Nr. 53/2, KG Kollmitzgraben

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, und im Gemeindeamt der Marktgemeinde Ludweis-Aigen bis einschließlich zum Verhandlungstag aufliegenden Projektsunterlagen hervor.

Die näheren Einzelheiten gehen aus dem im Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, und im Gemeindeamt XXX bis einschließlich zum Verhandlungstag aufliegenden Projekt hervor.

Hierüber findet eine mündliche Verhandlung

am Miitwoch, den 15.05.2024, um 13.30 Uhr im Gemeindeamt der Marktgemeinde Ludweis-Aigen

statt.

Bitte beachten Sie:

Beteiligte können persönlich zur mündlichen Verhandlung kommen, an ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/Bevollmächtigte entsenden oder gemeinsam mit ihrem Bevollmächtigten/ihrer Bevollmächtigten an der Verhandlung teilnehmen.

Bevollmächtigter/Bevollmächtigte kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein.

Der Bevollmächtigter/die Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten.

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.B. einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin, einen Notar/eine Notarin, einen Wirtschaftstreuhänder/eine Wirtschaftstreuhänderin oder einen Ziviltechniker/eine Ziviltechnikerin) vertreten lassen,
  • wenn Ihr Bevollmächtigter/Ihre Bevollmächtigte seine/ihre Vertretungsbefugnis durch seine/ihre Bürgerkarte nachweist,
  • wenn Sie sich durch uns bekannte Angehörige (§ 36a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG), Haushaltsangehörige, Angestellte oder durch uns bekannte Funktionäre/Funktionärinnen von Organisationen vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder
  • wenn Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zu uns kommen.

Als Antragsteller/in beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Behinderung, zwingende berufliche Behinderung oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, damit wir allenfalls den Termin verschieben können.

Als sonst Beteiligter/Beteiligte beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden (Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 14:00 Uhr) bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Außerhalb der Verhandlung schriftlich erhobene Einwendungen müssen spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bis zum Ende der Amtsstunden bei uns eingelangt sein.

Außer in der Verhandlung können mündliche Einwendungen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung während der Parteienverkehrszeiten (Dienstag 8:00 bis 12:00Uhr) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt, 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8, Zimmer 8.510 erhoben werden.

In die Projektunterlagen können Sie bei uns ebenfalls während der Parteienverkehrszeiten einsehen.

Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG

Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
Landhausplatz 1, Haus 8 3109 St. Pölten E-Mail: post.wa1@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14369
Fax: 02742/9005-14040 
Letzte Änderung dieser Seite: 25.4.2024
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