Sammlung & Behandlung
Nachfolgend finden Sie alle Beiträge, die zu dem von Ihnen gewählten Inhalt vorhanden sind. Bitte klicken Sie auf einen der Links, um zu einem Beitrag zu gelangen.
Bestellung eines abfallrechtlichen Geschäftsführers - Genehmigung
Ein abfallrechtlicher Geschäftsführer ist zu bestellen, wenn gefährliche Abfälle (ausgenommen Asbestzement) von einer juristischen Person gesammelt oder behandelt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Namhaftmachung fachkundiger Personen in Gemeinden oder Gemeindeverbänden
Namhaftmachung verantwortlicher Personen für die Sammlung / Behandlung nicht gefährlicher Abfälle oder Asbestzement
Für die Sammlung / Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen oder Asbestzement ist eine verantwortliche Person namhaft zu machen.
Sammlung und Behandlung von Abfällen - Genehmigung
Die Sammlung und Behandlung von Abfällen muss beantragt werden. Die genauen Inhalte finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Umweltrecht
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15216
Fax: 02742 / 9005 - 15280
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 16 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742 / 9005 - 15216
Fax: 02742 / 9005 - 15280