Milchwirtschaft

Die Milch ist eines der empfindlichsten Lebensmittel und benötigt eine sorgfältige Behandlung von der Gewinnung bis zum Verkauf im Einzelhandel. Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sind für die Kontrollen von Milcherzeugungsbetrieben zuständig. Es werden landwirtschaftliche Betriebe, die Kuh-, Schaf- oder Ziegenmilch erzeugen, einer laufenden Kontrolle über die Ergebnisse der monatlichen Zell- und Keimzahluntersuchungen unterzogen.

Die Häufigkeit der Betriebskontrollen, die eine Besichtigung der Tiere, der Produktionsräume, der Geräte und die Kontrolle der Betriebsaufzeichnungen umfasst, erfolgt nach einem risikobasierten Stichprobenplan entsprechend des vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegebenen Revisionsplans.

Hygienevorschriften für Milcherzeugerbetriebe, die bei der Rohmilcherzeugung einzuhalten sind, werden in Abschnitt IX Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und in der Rohmilchverordnung, BGBl. II Nr. 106/2006 geregelt. Das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006 schreibt die Hygienekontrolle in den Milcherzeugerbetrieben vor.

 

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Letzte Änderung dieser Seite: 15.6.2023
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