UVP-Verfahren zur Betriebsverlängerung KKW Krško, Slowenien

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht liegen vor!

Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt. Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowenischem Recht unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.
Nun liegen die abschließende Fachstellungnahme und der Konsultationsbericht vor.

Karte mit der Übersicht wo ist Krsko, wo ist Niederösterreich
© Land NÖ

Das AKW Krško, das gemeinsam von Slowenien und Kroatien betrieben wird, liegt rund 40 km nordwestlich von Zagreb in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas. Am Standort Krško befindet sich ein Druckwasserreaktor (Westinghouse PWR-Reaktor) mit einer Leistung von 688 MWel. Betreiber ist die Nuklearna elektrarna Krško d.o.o., Vrbina 12, 8270 Krško.

Seit 1983 liefert das KKW Krško kommerziell Energie. Ursprünglich war das Kernkraftwerk auf eine Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt, die 2023 enden sollte, nun ist eine Betriebsdauerverlängerung bis 2043 geplant.  

 

Niederösterreich beteiligt sich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren mit einer gemeinsamen Bundesländer-Fachstellungnahme. 

Abschließende Fachstellungnahme und Konsultationsbericht 

Die bilateralen Konsultationen zwischen Österreich und Slowenien zur Betriebsdauerverlängerung KKW Krško fanden im Mai 2022 in Graz statt. Die im Rahmen dieser Konsultationen erörterten Fragen aus der österreichischen Fachstellungnahme und die Antworten der slowenischen Seite wurden bewertet und in der abschließenden Fachstellungnahme festgehalten.

Der Ausbau und Weiterbetrieb von Atomkraftwerken weit über die geplante Betriebsdauer hinaus gefährden grenzüberschreitend die Sicherheit der Bevölkerung in Österreich und in ganz Europa, da schwere Unfälle mit weitreichenden und generationsübergreifen Auswirkungen für Umwelt und Menschen nach wie vor nicht ausgeschlossen werden können. Zudem ist die Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen nach wie vor weltweit ungelöst.  

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Umweltbundesamtes.

Ihr Kontakt zum Thema Anti-Atomkoordination

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik
Landhausplatz 1, Haus 13  3109 St. Pölten E-Mail: post.bd4@noel.gv.at 
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Letzte Änderung dieser Seite: 5.3.2024
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