UVP-Verfahren Betriebsdauer-Verlängerung AKW Krško, Slowenien

Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt. Für dieses Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach slowenischem Recht unter Beteiligung Österreichs durchgeführt.

Karte mit der Übersicht wo ist Krsko, wo ist Niederösterreich
© Land NÖ

Am Standort Krško befindet sich ein Druckwasserreaktor (Westinghouse PWR-Reaktor) mit einer Leistung von 696 MWel. Gebaut in den 1970er-Jahren im ehemaligen Jugoslawien, erfolgte die Inbetriebnahme im Jahr 1981. Seit 1983 liefert das Kraftwerk Krško, kommerziell Energie. Ursprünglich war das Kernkraftwerk auf eine Betriebsdauer von 40 Jahren ausgelegt, die 2023 enden sollte. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde bereits 2015 eine Betriebsdauerverlängerung bis 2043 vom Betreiber beantragt.

Slowenien hat der Republik Österreich gemäß Artikel 4 des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) Unterlagen für die Verlängerung der Laufzeit des KKW Krško übermittelt.  

Projektwerberin ist die Gesellschaft Nuklearna Elektrarna Krško d.o.o. (NEK d.o.o.; Kernkraftwerk Krško GmbH), Vrbina 12, 8270 Krško, Slowenien.

Niederösterreich beteiligte sich am grenzüberschreitenden UVP-Verfahren mit einer gemeinsamen Fachstellungnahme. Die inhaltlichen Kritikpunkte zur Verlängerung der Laufzeit KKW Krško finden Sie in der gemeinsamen Fachstellungnahme der Bundesländer hier zum Download.

Die Unterlagen lagen von 10. März bis einschließlich 8. April 2022 bei der NÖ
Landesregierung, per Adresse: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz  1, 3109  St. Pölten, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Im Internet sind diese Unterlagen auf der Website des Umweltbundesamtes sowie auf der Website des Landes NÖ abrufbar.

Die Bürgerinnen und Bürger in Niederösterreich haatten die Möglichkeit Ihre Bedenken gegen die geplante Betriebsdauerverlängerung des slowenischen Kernkraftwerks Krško  bis zum 8. April 2022 schriftlich beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St.Pölten, E-Mail: post.wst1@noel.gv.at einzubringen.  

Sämtliche Stellungnahmen werden an die slowenische Behörde weitergeleitet und sind von dieser im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.

Das AKW Krško, das gemeinsam von Slowenien und Kroatien betrieben wird, liegt
rund 40 km nordwestlich von Zagreb in einer der seismisch aktivsten Zonen Europas und hat das höchste Erdbebenrisiko aller Kernkraftwerke in Europa. 

Aufgrund der Erdbebenereignisse der letzten Jahre im Raum Zagreb nahe dem AKW Krško  (Slowenien) bestehen aus Sicht des Landes NÖ bedeutende Kritikpunkte und gravierende Sicherheitsbedenken, daher fordert das Land Niederösterreich

  • eine Neubewertung des Erdbebenrisikos des KKW Krško durch internationale Experten
  • keine Neuerrichtung/Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Regionen mit erhöhter Erdbebengefährdung sowie
  • die dauerhafte Abschaltung des Reaktors Krško. 

Der Ausbau und Weiterbetrieb von Atomkraftwerken weit über die geplante Betriebsdauer hinaus gefährden grenzüberschreitend die Sicherheit der Bevölkerung in Niederösterreich und in ganz Europa, da schwere Unfälle mit weitreichenden und generationsübergreifenden Auswirkungen für Umwelt und Menschen nach wie vor nicht ausgeschlossen werden können. Zudem ist die Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen nach wie vor weltweit ungelöst.  

Gerade in Hinblick auf die aktuellen Ereignisse in der Ukraine müssen die unvorhersehbaren Sicherheitsrisiken, die durch kriegerische Auseinandersetzungen in Ländern mit in Betrieb befindlichen Atomkraftwerken entstehen, besonders stark abgewogen und neu bewertet werden. 

Das Land Niederösterreich spricht sich daher klar gegen eine Betriebsdauerverlängerung des KKW Krško nach dem Jahr 2023 aus und fordert eine dauerhafte Abschaltung des Reaktors Krško.

Ihr Kontakt zum Thema Anti-Atomkoordination

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagentechnik
Landhausplatz 1, Haus 13 
3109 St. Pölten
E-Mail: post.bd4@noel.gv.at 
Tel: 02742/9005-14251
Fax: 02742/9005-14985 
Letzte Änderung dieser Seite: 2.5.2022
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