Erlaubnis für die Verwendung von Krähenfängen 2023/2024

Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten erlaubt für die Jagdjahre 2023/2024 im Verwaltungsbezirk St. Pölten die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher. 

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Letzte Änderung dieser Seite: 24.5.2023
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