Sanierung ohne Energieausweis

Nachfolgende Gewerke können auch OHNE Energieausweis gefördert werden. Bitte beachten Sie: Es sind nur bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen förderbar.

Bei der Einzelbauteilsanierung- oder Erneuerung an der thermischen Gebäudehülle sind die energetischen Mindeststandards “U-Werte” laut der unten angeführten Tabelle einzuhalten.

Grafik U-Wert
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Der Antrag ist spätestens ein Jahr nach Baubeginn der beantragten Sanierungsmaßnahmen einzureichen. Es sind lediglich Kostenschätzungen und keine Kostenvoranschläge nötig. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Das Service-Telefon 02742 / 22 144 dient als erste Anlaufstelle.

Für Energieeffizienzmaßnahmen, Heizungsanlagen, Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen zur Steigerung der Behaglichkeit sind Zusatzpunkte zu den oben beschriebenen 25 Basispunkten möglich.

Grafik Heizungsanlagen
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Wenn Sanierungsmaßnahmen aus obigen Tabellen im Zuge einer thermischen Gesamtsanierung mit Energieausweis durchgeführt werden, so gelten die Förderbedingungen der Sanierung mit Energieausweis.


Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2024
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