Hocheffiziente Heizungsanlagen

Anlagen, die vorwiegend biogene Brennstoffe oder erneuerbare Umweltenergien nutzen.

Energiesysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe

Nachfolgende Anlagen können gefördert werden:

  • Pellets- und Hackschnitzelheizungsanlagen (Umweltzeichenrichtlinie UZ 37)
  • Stückholzkessel mit Pufferspeicher (Nachweis Umweltzeichenrichtlinie UZ 37)
  • wassergeführte Heizeinsätze mit geregeltem Verbrennungsablauf inklusive Pufferspeicher in ortsfest gesetzten Öfen oder Herden
  • Anschluss an Fernwärmenetze, die überwiegend mit biogenen Brennstoffen betrieben werden.

Übersicht der förderbaren Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe finden Sie auf www.umweltfoerderung.at unter "Heizkessel".

Die Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 ist eine Richtlinie für Holzheizungen, herausgegeben vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus.

HINWEIS: Raumluftunabhängige Kachel-, Pellets-, Kamin- und Speicheröfen gelten als hocheffiziente alternative Energiesysteme, wenn diese den gesamten Heizwärmebedarf des Gebäudes abdecken und eine Zulassung haben. Ein diesbezüglicher Nachweis ist erforderlich. Unter Fernwärme versteht man die Nutzung von Wärmeenergie, die mittels Leitungssystem und geeigneter Übergabestationen oder Wärmetauscher von außerhalb der Bauparzelle bezogen wird.

Energiesysteme auf Basis Umweltenergie

Elektrisch betriebene Wärmepumpen

Alternativ zu den genannten Verbrennungssystemen gibt es die Möglichkeit mittels elektrisch betriebenen Wärmepumpen Umweltenergien zu nutzen: Wärmepumpenanlagen gelten als förderfähig, wenn eine Typenprüfung und das Qualitätsgütesiegel EHPA vorliegt. Das angeschlossene Wärmeabgabesystem (Fußboden-, Wand-, Deckenheizung oder Niedertemperaturradiatoren) muss so dimensioniert sein, dass eine Vorlauftemperatur von maximal 55°C nicht überschritten wird!

Nachfolgende Anlagen können gefördert werden:

  • Sole/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 4,1)
  • Wasser/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 4,1)
  • Luft/Wasserwärmepumpen (SCOP von ≥ 3,5)
  • Wärmepumpen mit Direktverdampfung (SCOP ≥ 4,1)
  • Anschluss an Fernwärme aus Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen bzw. die Nutzung von sonstiger Abwärme

Übersicht der förderbaren Heizsysteme finden Sie auf www.umweltfoerderung.at unter "Wärmepumpen mit GWP über 1.500 bis 2.000".

Der SCOP-Wert

Seit September 2015 finden Sie bei Wärmepumpen den SCOP (Seasonal Coefficient of Performance).

Der SCOP-Wert kann als Jahresarbeitszahl (JAZ) im Heizbetrieb gesehen werden, bildet jedoch viel realistischer und plakativer die Leistung einer Wärmepumpe ab, da die Leistungsmessung bei 4 verschiedenen, je nach Klima (in NÖ gilt das mittlere Klima) unterschiedlich gewichteten Temperaturen stattfindet. Dies ermöglicht gerade Geräten mit modulierender (sich je nach Bedarf anpassender) Leistung ihre Stärke auszuspielen.

Ferner werden auch noch Standby-Verluste und sonstige Energie z. B. für einen eventuell vorhandenen Heizstab berücksichtigt.

Nähere Informationen zum Thema Wärmepumpen finden Sie auf der auf der Website von Wärmepumpe Austria.

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Umstellung von dezentralen auf zentrale Heizanlage

Das ist eine Maßnahme zur Steigerung der Effizienz des Heizens, in dem von Einzelraumheizgeräten aller Art auf eine wassergeführte Zentralheizung umgestellt wird. Die Wärmeabgabesysteme sind üblicherweise Fußboden-, Wand-, Deckenheizungen, aber auch Niedertemperaturradiatoren, oder eine Kombination daraus.

Wenn die Heizwärme mit einer Wärmepumpe erzeugt wird, ist auf die maximale Vorlauftemperatur von 40°C zu achten.

Dafür werden 5 Punkte zuerkannt.

Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger

Das ist eine sehr effiziente Maßnahme zum Klimaschutz und bewirkt eine deutliche Reduktion von schädlichen Treibhausgasen.

Wenn im Zuge einer thermischen Gebäudesanierung auch das Heizsystem getauscht und auf erneuerbare oder Umweltenergie umgestellt wird, bewirkt das neben vielen anderen Vorteilen eine signifikante Reduktion von Treibhausgasen – allen voran Kohlendioxid CO2.

Dafür werden 5 Punkte zuerkannt.

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 26.4.2024
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