Ergänzungen für Energieeffizienz

Photovoltaik, thermische Solaranlage, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung, Brauchwasserwärmepumpe

Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen liefern durch die Kombination von Photovoltaikmodulen und einem geeigneten Wechselrichter netzkonformen Solarstrom. Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in elektrischen Strom. Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird mit Kilowattpeak (kWp) angegeben, dabei handelt es sich um die installierte Nennleistung der Photovoltaikanlage unter genormten Rahmenbedingungen.

Eigenheime, Reihenhaus 
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 2,0 kWp für10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 4,0 kWp für15 Punkte

Thermische Solaranlage

Thermische Solaranlagen nutzen die direkte und die diffuse Sonneneinstrahlung und übertragen diese Energie auf ein Wärmeträgermedium. Die so gewonnene Wärmeenergie wird über geeignete Wärmetauscher Systeme in der Regel an einen Speicher abgegeben, die Wärme kann für die Brauchwassererzeugung oder bei größeren Anlagen auch für Heizzwecke genutzt werden. Bei richtiger Dimensionierung und Ausrichtung einer thermischen Solaranlage kann eine wesentliche Energieeinsparung erzielt werden. Die für die Förderung relevante Größe einer Solaranlage ist weiter unten angeführt und wird durch die Aperturfläche bestimmt.

HINWEIS: Die Aperturfläche ist die Fläche eines Solarkollektors, durch welche die Solarstrahlung eintreten kann.

Eigenheime, Reihenhaus
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 4,0 m² für

10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage beträgt 10,0 m² für

15 Punkte
Geschosswohnbauten bis zu 500 m2 Nutzfläche:

Die Mindestgröße der Anlage (Aperturfläche) beträgt 0,5 m2 pro Wohnung für

10 Punkte
Die Mindestgröße der Anlage (Aperturfläche) beträgt 0,75 m2 pro Wohnung für

15 Punkte

Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Das sind Systeme, die einen geregelten permanenten Austausch zwischen der verbrauchten warmen Raumluft und der frischen Außenluft ermöglichen. Dabei wird über einen Wärmetauscher die Wärmeenergie der Raumluft entzogen und an die Frischluft übertragen.

Man unterscheidet bei diesen Wärmeaustauschern zwischen „passiven“ und „aktiven“ Wärmeübertragungssystemen. Bei den passiven Geräten wird die Wärmeenergie aus der Abluft durch einen Wärmetauscher an die Frischluft übertragen. Bei den aktiven Geräten wird über eine integrierte Wärmepumpe eine Nacherwärmung der Frischluft durchgeführt.

Für Gebäude mit geringen Heizlasten wurden sogenannte Kompaktgeräte entwickelt. Zusätzlich zur Lüftungsfunktion verfügen diese Geräte über eine Wärmepumpe die die Wärme für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung bereitstellt. Insbesondere bei dezentralen Lüftungsanlagen ist auf den Schallpegel, den das Gerät an den Innenraum abgibt, zu achten.

Welche Voraussetzungen müssen die Anlagen erfüllen?

Einbau eines zentralen Wohnraumlüftungssystems mit einem Wärmebereitstellungsgrad ≥ 75 % nach EN 13141-7 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C)

oder

Einbau eines dezentralen Lüftungssystems bei dem die gesamte Wohnfläche, analog zur zentralen Anlage, eingebunden ist und ein Wärmebereitstellungsgrad ≥ 70 % nach EN 13141-8 (Temperaturverhältnis Fortluftseite P1 +7°C) erfüllt wird.

Eigenheime, Reihenhaus: Dafür werden 10 Punkte zuerkannt
Wohnungen im Geschosswohnbau: Dafür werden 10 Punkte zuerkannt

Wicthiger Hinweis: Luftdichtigheitstest (besser bekannt unter „Blower-Door-Test“) beim Einbau von Wohnraumlüftungsanlagen 

Eine luftdichte Gebäudehülle ist zur Vermeidung von Bauschäden, Zugerscheinungen und erhöhten Energieverbrauch unumgänglich. Insbesondere beim Vorhandensein einer Wohnraumlüftung ist auf eine besonders dichte Gebäudehülle zu achten. Damit kann verhindert werden, dass kalte Außenluft über Leckagestellen nachströmt und die Effizienz der Wärmerückgewinnung reduziert.

Bei der Berechnung des Energieausweises wird eine bestimmte Dichtheit des Gebäudes festgelegt. Daraus ergibt sich eine Anforderung an die Luftdichtheit der Gebäudehülle, die beim Bauabschluss erreicht werden soll. Um eventuelle Undichtigkeiten rechtzeitig beheben zu können, wird angeraten den Luftdichtigkeitstest bereits im Rohbau nach Fertigstellung der luftdichten Ebene durch zu führen. Maßgeblich ist jedoch der Wert, der bei Baufertigstellung gemessen wird.

Bei Wohnungen im Geschoßwohnbau und bei Reihenhäusern gilt für jede Wohnung der vom Bauträger selbst festgesetzte Wert.

Ein n50 – Wert von ≤ 1,0 ist zur Qualitätssicherung in Verbindung mit Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung erforderlich und daher anzustreben.

Brauchwasserwärmepumpe: COP ≥ 3,0

Die Energie zur Erhitzung des Brauchwassers liefert die Umgebungsluft. Nur die Wärmepumpe benötigt Strom für den Betrieb. Die austretende Luft können Sie im Sommer sogar zum Kühlen verwenden (abhängig vom Aufstellungsort). Im Winter oder bei hohem Warmwasserverbrauch kann es sein, dass die Luftwärme nicht ausreicht. Es empfiehlt sich also, Alternativen bereit zu halten. So gibt es zum Beispiel Brauchwasserwärmepumpen mit einem eingebauten Elektroheizstab, der die Luftwärme ergänzen kann. Zudem empfiehlt sich eine Kombination mit der Heizungsanlage.

Zur Optimierung ist eine Photovoltaikanlage mit entsprechend abgestimmter Steuerung sinnvoll.

Der Anforderungswert an die Heizzahl wird durch den COP (aus dem englischen: coefficient of Performance) ausgedrückt.
Bei elektrischen Wärmepumpen mit Kältemittel gibt die Leistungszahl bzw. COP das Verhältnis der abgegebenen Heizleistung einer Wärmepumpe zur aufgewendeten elektrischen Leistung des Verdichters an. Eine Leistungszahl von z. B. 3,2 bedeutet, dass von der eingesetzten elektrischen Leistung des Kompressors das 3,2- fache an Wärmeleistung bereitgestellt wird.
Anders formuliert kann mit dieser Wärmepumpe aus einem Kilowatt elektrischer Leistung 3,2 kW Wärmeleistung unter genormten Prüfbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderung an den COP zur Förderung beträgt ≥ 3,0 bei (A15/W10-55), wobei A für Außen-bzw. Umgebungstemperatur steht und W für den Warmwassertemperaturbereich.

Eigenheime, Reihenhäuser und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche: Dafür werden 10 Punkte zuerkannt.

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
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