Behaglichkeit

Einen äußerst wirksamen Schutz gegen das Eindringen von solarer Strahlung bietet ein außen-oder zwischenliegender Sonnenschutz bei verglasten Bauelementen (Fenster, Türen, Fixverglasungen etc.).

Passiver Sonnenschutz – außenliegende Verschattung

Durch die klimatische Veränderung sind in naher Zukunft steigende Temperaturen zu erwarten bzw. bereits vorhanden, die nicht nur in den Sommermonaten, sondern bereits in den Übergangszeiten zu einer Überwärmung der Räume führt. Einen äußerst wirksamen Schutz gegen das Eindringen der solaren Strahlung der Sonne bietet ein außen-oder zwischenliegender Sonnenschutz bei verglasten Bauelementen (Fenster, Türen, Fixverglasungen etc.).

Mögliche förderbare Verschattungssysteme können Rollläden, Raffstores, Senkrechtmarkise oder Fensterläden sein, die zweckmäßigerweise automatisch steuerbar sein müssen, damit auch bei Abwesenheit eine Überwärmung hintangehalten wird

Weitere Förderkriterien dazu

Ausstattung aller Nord-Ost bis Nord-West ausgerichteten Fenster bzw. Dachflächenfenster von Aufenthaltsräumen mit einem außenliegenden, elektrisch betriebenen, beweglichen Sonnenschutz, der unabhängig von der Anwesenheit von Personen verwendbar sein muss (z. B. Zeit- oder Strahlungssteuerung).

Die Sonnenschutzeinrichtung darf einen gtot-Wert von 0,15 nicht überschreiten.

Dabei handelt es sich um den Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung inkl. Sonnenschutz. gtot-Werte sind in der ÖNORM B 8110-6-1:2019 für die Kombination unterschiedliche Verglasungsarten und Sonnenschutzprodukte festgelegt. Es ist jedoch auch ein Einzelnachweis nach ÖNORM ISO EN 52022 zulässig.

Rollläden und Raffstore (ohne Perforation) unterschreiten den gtot-Wert von 0,15 sowohl im geschlossenen als auch bei teilweise geöffnetem Behang (Tageslichtnutzung) und sind somit nachweisfrei. Bei Fassadenmarkisen und anderen perforierten Behängen (bspw. gelochte Lamellen, Läden mit Lochblech usw.) ist ein Nachweis erforderlich. Als Nachweis gilt das Datenblatt des Herstellers, aus dem entweder der gtot-Wert, oder der Lochanteil sowie die Helligkeitsklasse des jeweiligen Produktes gemäß ÖN B 8110-6-1 ersichtlich ist.

Eigenheime, Reihenhaus und Geschoßwohnbauten bis zu 500 m² Nutzfläche:
Dafür werden 5 Punkte zuerkannt.

Ihr Kontakt zum Thema Wohnbauförderung

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A
3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Fax: 02742/9005-15800
Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung