Reconstructing

Abriss, Entsorgung und Neuerrichtung eines Wohngebäudes

Alte Bausubstanz eines Wohngebäudes im Wohnbauland, die wirtschaftlich und/oder technisch nicht sanierbar ist, wird im Gebäudeverband zur Gänze abgerissen und durch den Neubau eines Eigenheimes mit maximal einer Wohneinheit ersetzt. Freistehende Nebengebäude sind davon nicht betroffen.

Durch die Beseitigung von möglichen Bauruinen und leerstehenden, ungenutzten Wohngebäuden findet keine zusätzliche Bodenversiegelung statt, außerdem kann die bestehende Infrastruktur genutzt werden. Vorhandene Siedlungsstrukturen werden wiederbelebt und es wird ein wesentlicher Beitrag zur Ortsbildgestaltung geleistet.

Reconstructing - Abriss, Entsorgung und Neuerrichtung eines Wohngebäudes65 Punkte
  • Der Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und der im Gebäudeverband befindlichen Nebengebäude darf längstens ein Jahr vor Baubeginn des Eigenheims passiert sein.
  • Förderbar ist, wie in der Eigenheimsanierung, eine Wohnnutzfläche von 130 m². Liegt die tatsächliche Wohnnutzfläche darüber, werden die Kosten aliquot auf 130 m² zurückgerechnet.
  • Bei Endabrechnung muss der Hauptwohnsitz des Förderwerbers oder nahestehender Personen nachgewiesen werden. Eine Vermietung ist nicht möglich.
  • Energiekennzahl/Heizwärmebedarf: Das Erreichen einer Energieeffizienz lt. Tabellenzeile 3 (80 Punkte) ist Voraussetzung.
Reconstructing Tabellenzeile 3
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Zusätzlich können die Ergänzungspunkte für Haustechnik, Ökologie und Sicherheit und die Ergänzungspunkte für Lagequalität – Ortskernbelebung und Regionsbezogener Ausgleichsbonus zuerkannt werden.

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Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wohnungsförderung
Landhausplatz 1, Haus 7A 3109 St. Pölten
E-Mail: post.f2auskunft@noel.gv.at
Tel: 02742/22133
Letzte Änderung dieser Seite: 17.12.2025
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