Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der 3. Fassung des Aktionsplans für die prioritären Pfade invasiver gebietsfremder Arten

Gemäß Artikel 13 der IAS-Verordnung ist von jedem Mitgliedstaat nach Untersuchung der Pfade der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung und nach Identifizierung jener Pfade, die aufgrund des Artenvolumens und aufgrund des potentiellen Schadens, den die über diese Pfade in die Union gelangenden Arten verursachen, prioritäre Maßnahmen erfordern (prioritäre Pfade), ein Aktionsplan zu erstellen. Dieser Aktionsplan soll im Wesentlichen eine Beschreibung der Maßnahmen in Hinblick auf die prioritären Pfade beinhalten, die den „Akteuren“ - das sind bezogen auf Österreich neben den zuständigen Bundes- und Landesbehörden auch Rechtsträger des öffentlichen und privaten Rechts - einen Rahmen zur Setzung konkreter Maßnahmen in ihren jeweiligen Vollzugs- und Verantwortungsbereichen überantwortet.
Dieses Erfordernis besteht auch jedes Mal, wenn die Liste von invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung (im Folgenden IAS-Liste) durch Hinzufügung zusätzlicher Arten erweitert wird.

Eine erste Fassung eines österreichischen Aktionsplans wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes, das von den 9 Bundesländern Österreichs in Auftrag gegeben worden ist, erarbeitet, im Herbst 2020 einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und im März 2021 der Europäischen Kommission übermittelt. Nach einer Erweiterung der Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung („Unionsliste“) im Jahr 2019 wurde vom Umweltbundesamt im Auftrag der Länder dieser Aktionsplan entsprechend ergänzt und erweitert. Diese überarbeitete, zweite Fassung wurde im Frühjahr 2022 einer Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen und danach an die Europäische Kommission übermittelt. 

Parallel dazu wurde im Jahr 2022 die Unionsliste wiederum erweitert. Um die prioritären Pfade der Einbringung und Ausbreitung der neu gelisteten Arten berücksichtigen zu können, ist der österreichische Aktionsplan innerhalb von drei Jahren zu aktualisieren. Daher wurde erneut vom Umweltbundesamt für die österreichischen Bundesländer und zuständigen Bundesbehörden der vorliegende Entwurf einer 3. Fassung des österreichischen Aktionsplans ausgearbeitet, der für das gesamte Bundesgebiet maßgebend ist und an dem auch wieder die betroffenen Bundesministerien und Institutionen auf Bundesebene mitgewirkt haben. Im Zuge der Erstellung wurde neuerlich auf die Erfahrung relevanter Stakeholder zurückgegriffen, die bereits jetzt mit dem Management invasiver gebietsfremder Arten befasst sind.  

Im vorliegenden Entwurf der 3. Fassung des Aktionsplans, der im Downloads-Bereich am Ende der Seite zur Verfügung gestellt ist, sind somit die insgesamt 88 Arten der Unionsliste mit Stand 02.08.2022 erfasst.

Dieser Aktionsplan bzw. dessen Entwurf ist gemäß Artikel 26 der IAS-Verordnung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen.  

Entsprechend § 21a Abs. 3 des NÖ Naturschutzgesetz 2000, LGBl 5500-0, in der geltenden Fassung, ist für das Land Niederösterreich der Entwurf auf der Internetseite des Landes bekannt zu machen. Jede Person kann zum Entwurf binnen sechs Wochen Stellung nehmen (Öffentlichkeitsbeteiligung).  

Es steht Ihnen somit die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme in der Zeit vom 28.07.2025 bis 07.09.2025 offen, die an die folgende E-Mail-Adresse zu richten ist: neobiota@umweltbundesamt.at 

Da der vorliegende Entwurf des Aktionsplans sich auf das gesamte Bundesgebiet bezieht und sowohl Stellen des Bundes als auch der Länder angesprochen sein können, werden Ihre Stellungnahme sowie Ihre E-Mail-Adresse im Rahmen des Forschungsvorhabens zentral durch die Umweltbundesamt GmbH erfasst und bearbeitet, wozu sie mit dem Absenden der E-Mail ihre Zustimmung erklären. Eine allfällige Berücksichtigung der Stellungnahmen natürlicher Personen im endgültigen Aktionsplan findet nur in anonymisierter Form statt. Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten finden Sie unter folgendem Link bei der Umweltbundesamt GmbH: https://www.neobiota-austria.at/footer/datenschutzerklaerung 

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Tel: 02742/9005 - 15237
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Letzte Änderung dieser Seite: 28.7.2025
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