23.02.2021 | 12:53

LH-Stellvertreter Schnabl zur Novelle der Bauordnung

„Wohnen in Niederösterreich soll noch leistbarer werden“

Der für Baurecht zuständige Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl informierte gemeinsam mit Severin Nagelhofer, dem Leiter der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht beim Amt der NÖ Landesregierung zur Novelle der Bauordnung. Im Fokus der rund 120 Änderungspunkte stehen Klimaschutz, Energiekostensenkung und Barrierefreiheit.

LH-Stellvertreter Schnabl sagte: „Die Novelle der Bauordnung hatten wir heute auf der Tagesordnung der Regierungssitzung, aber wir haben sie wegen einer rechtlichen Frage um eine Woche verschoben, sodass sie zeitgerecht bei der Landtagssitzung im März 2021 umgesetzt werden kann. In dieser Novelle, die sich jetzt in der finalen Phase befindet, sind Leistbarkeit, Klimaschutz, E-Mobilität, Barrierefreiheit und Entbürokratisierung im Fokus gestanden. Ein wesentliches Ziel, an dem wir politisch festhalten wollen, ist der gänzliche Ausstieg aus fossilen Brennstoffen im Jahr 2040.“ In einer Taskforce mit dem Bundesministerium für Innovation, Verkehr und Technologie würden die Bundesländer laut Schnabl über die Höhe der Fördermittel verhandeln. Schnabl dazu: „Wir wollen, dass der Umstieg aus fossilen Heizungen entsprechend gefördert wird.“

Die niederösterreichischen Landsleute seien, so Schnabl, ein Volk der Hauseigentümer. In Niederösterreich wurden im Jahr 2019 15.108 Wohneinheiten fertiggestellt, davon 6.008 Eigenheime, 2.206 Eigentumswohnungen und die übrigen im Bereich Hauptmietwohnungen oder Genossenschaftswohnungen. 64 Prozent der Niederösterreicher wohnen demnach in Eigenheimen. „Genau für diese Zielgruppe haben wir mit der Novelle der Bauordnung beigetragen, um wohnen in Niederösterreich noch leistbarer zu machen“, so der LH-Stellvertreter.

Der Leiter der zuständigen Abteilung, Severin Nagelhofer, führte einige Details zur Novelle aus: „Es ist geplant, dass zukünftig Photovoltaik-Anlagen auf allen neuen Bauwerken im Bauland ab 300 Quadratmeter errichtet werden sollen. Wobei der Bauerwerber das Wahlrecht hat, entweder auf 25 Prozent der Fläche sofort eine PV-Anlage zu errichten oder Vorkehrungen im statischen Bereich zu treffen, um später einmal 50 Prozent der geeigneten Fläche mit PV-Anlagen zu bebauen.“ Ein weiterer Aspekt im Bereich des Klimaschutzes sei der verpflichtende Einbau von Raumthermostaten im Neubau oder im Zuge einer Heizungserneuerung. Im Bereich der E-Mobilität sollen Vorkehrungen für Ladeinfrastruktur getroffen werden: für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohnungen ist eine entsprechende Leitungsinfrastruktur für alle Stellplätze herzustellen. Für Nicht-Wohngebäude gibt es eine abgestufte Verpflichtung.

Im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit verwies der Abteilungsleiter darauf, dass bei Wohnhäusern mit bis zu zwölf Wohneinheiten rund 25 Prozent der Wohnungen barrierefrei zu gestalten sind, ab der 13. Wohneinheit müssen alle Wohnungen barrierefrei errichtet werden. Bei der Entbürokratisierung gehe es um den Entfall der Parteienstellung bei Miteigentümern. Diese soll dann entfallen, wenn es sich um Baumaßnahmen im ausschließlichen Nutzungsbereich des jeweiligen Wohnungseigentümers handle.

Nähere Informationen: Büro LHStv. Schnabl unter 0699/13031166, Anton M. Feilinger, und E-Mail anton.feilinger@lhstv-schnabl.at.

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