k'21 - Ausschreibung: Erläuterungen



Preisvergabe - Zuerkennung eines Preises

Bei einer natürlichen Person befindet sich der Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der geltenden Fassung), bei einer juristischen Person der Sitz in Niederösterreich, oder das Schaffen fand oder findet in Niederösterreich statt. 

Wenn diese Voraussetzung nicht zutrifft, kann ein Preis auch dann vergeben werden, wenn die auszuzeichnende Person oder Personengruppe mit ihrem Schaffen der Bekräftigung der kulturellen Eigenständigkeit des Landes Niederösterreich gedient hat oder dient.

Eine schriftliche Bewerbung unter Vorlage der weiter unten genannten Einreichunterlagen ist nicht Voraussetzung für die Zuerkennung der ausgeschriebenen Würdigungspreise.  

Im Zuge der Beurteilung und der Erstellung eines Vorschlages zur Vergabe der Anerkennungspreise werden von den Fachbeiräten in der Regel digitale und schriftliche Bewerbungen samt zugehörigen Einreichunterlagen bewertet.

Die Fachbeiräte sind jedoch auch berechtigt, Anerkennungspreise für Künstler*innen oder weitere Auszuzeichnende oder Personengruppen vorzuschlagen, ohne dass Bewerbungsunterlagen vorgelegt und beurteilt werden, vor allem dann, wenn zu wenige und/oder qualitativ nicht geeignete Bewerbungen zur Beurteilung vorliegen.


Kriterien

Darstellende Kunst

Bewerben können sich alle im Bereich der Darstellenden Kunst künstlerisch tätigen Personen aller Berufsgruppen. Für die Beurteilung künstlerischer Einzelleistungen im Bereich der Darstellenden Kunst ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von Videos, Fotos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.


Bildende Kunst

Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die den künstlerischen Werdegang und bisherige Ausstellungsaktivitäten aufzeigt, eine Dokumentation der aktuellen künstlerischen und wissenschaftlichen Arbeit (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen). Aus Platz- und Sicherheitsgründen können wir keine Originalwerke entgegennehmen.


Medienkunst - kinokulturelle Initiativen

Bewerben können sich kinokulturelle Initiativen, deren Tätigkeit in Niederösterreich stattfindet. Für die Beurteilung sind eine Projektbeschreibung, eine Dokumentation des bisherigen Schaffens sowie Presserezensionen einzureichen.


Literatur

Die Einreichungen im Bereich Literatur werden in allen Gattungen (Lyrik, Prosa, Drama, Essay) berücksichtigt. Eingereicht werden kann entweder ein bereits veröffentlichtes literarisches Werk (das jedoch nicht im Eigenverlag oder einem Selbstzahlerverlag erschienen sein darf), oder das Manuskript eines noch nicht veröffentlichten Textes. Im Falle eines auszuarbeitenden Prosawerkes oder Dramas ist eine Skizzierung der Idee beizulegen, der Text in folgendem Umfang:

  • Prosa/Drama/Essay: mindestens 30, maximal 45 Seiten der in Arbeit befindlichen Projekte, Formatierung und Schriftgröße ist selbst zu wählen.
  • Lyrik: mindestens 20, maximal 40 Gedichte

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial zur literarischen Tätigkeit (Rezensionen, Teilnahme an Wettbewerben, etc.), das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.  


Musik

Bewerben können sich alle im Bereich Musik künstlerisch tätigen Personen, sowohl Komponist*innen, Interpret*innen als auch Konzertveranstalter und Programmverantwortliche. Kompositionen können als Manuskript oder Druck (Partitur oder Klavierauszug bei Orchesterwerken, Kammermusik oder Chorwerken) eingereicht werden.  

Für die Beurteilung der künstlerischen Leistungen im Bereich der Musik, insbesondere die Interpretation als Musiker*in, Sänger*in oder Ensemble betreffend, ist eine Beschreibung und eine Dokumentation in Form von CDs, Videos, Programmen, Kritiken etc. vorzulegen. 

Die Vorlage von begleitendem Informationsmaterial, das Einblick in ein erweitertes Spektrum des künstlerischen Schaffens bietet, ist erwünscht.


Erwachsenenbildung, Volksbüchereiwesen, Heimatforschung, Verfassen heimatkundlicher Werke, Arbeit für Museen

Es können Einzelwerke und durchgeführte Projekte eingereicht werden, deren Schwerpunkt auf einem zukunftsweisenden innovativen Zugang und/oder auf Vernetzungstätigkeit in den Themenfeldern der Sparte liegt. Die Einreichung soll auch einen Einblick über das weitere Wirken des/der Autor*in oder der Projektgruppe ermöglichen. Einzureichen ist in digitaler und schriftlicher Form mit einem Manuskript, einer Projektdokumentation oder einer gedruckten Publikation, allenfalls unter Beigabe von Fotos, einer CD oder eines anderen gängigen Speichermediums.


Sonderpreis 2021 - Künstlerische und kulturelle Auseinandersetzungen mit der Menschenwürde

Der Niederösterreichische Kultursenat bestimmt jedes Jahr den Sonderpreis der Niederösterreichischen Kulturpreise. Für das Jahr 2021 hat der Niederösterreichische Kultursenat beschlossen, künstlerische und kulturelle Projekte auszuzeichnen, die sich mit „Menschenwürde“ befassen. Nach ethischer und rechtlicher Definition ist die Menschenwürde jedem Menschen bedingungslos und ungeachtet seiner Eigenschaften, Fähigkeiten, Leistungen und seines sozialen Status zu eigen.

Gerade die aktuellen weltweiten Herausforderungen stellen die Grundwerte unseres Zusammenlebens als Gesellschaft in Frage, auch die Würde des Menschen, die bislang als unantastbar und als unerschütterliche Grundfeste menschlicher Kultur galt. Wird in Zeiten gesellschaftlicher Krisen (Pandemie, Flucht, Kriege, Klimawandel u.a.m) der Würde des Menschen tatsächlich die unabdingbare Achtung entgegengebracht?

Bewerben können sich Einzelpersonen, Vereine oder Veranstalter*innen, die sich in ihren künstlerischen / kulturellen Arbeiten, Projekten, Interventionen, Programmen etc. mit dem Menschen und seiner Würde auseinandersetzen. Einzureichen sind eine ausführliche Biografie, die Motivation zur Bewerbung, eine Dokumentation der künstlerischen Arbeiten (gutes Bildmaterial und schriftliche Unterlagen mit Angaben zu Technik, Format und Entstehungsjahr) sowie – falls vorhanden – Publikationen zum Werk (z.B. Kataloge, Zeitungsartikel, Ausstellungsrezensionen), aussagekräftige Beschreibungen der Projekte, Presseberichte etc. Als Entscheidungsgrundlage für die Jury können nur in Niederösterreich umgesetzte oder mit Bezug zum Land Niederösterreich stehende Projekte bewertet werden. Aus Platz- und Sicherheitsgründen können keine Originalwerke entgegengenommen werden.


Volkskultur und Kulturinitiativen

Der Niederösterreichische Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen dient der Anerkennung besonderer Verdienste und Leistungen im Bereich der kulturellen Praxis im soziokulturellen Handeln in den Feldern Volkskultur und Kulturinitiativen/kulturelle Regionalisierung. Die Bewerbung für den Niederösterreichischen Kulturpreis für Volkskultur und Kulturinitiativen erfolgt durch schriftliche Darstellung der auszuzeichnenden Leistungen und Projekte bzw. des auszuzeichnenden Wirkens. Die schriftliche Darstellung ist durch entsprechende Materialien in Form von Publikationen, Tonträgern, Filmen, Datenträgern, Plakaten, Prospekten, Pressemappen u. ä. zu dokumentieren.


Einhaltung von Urheberrechten

Die Bewerber*innen müssen Schöpfer*innen der eingereichten oder dokumentierten Werke und damit Urheber*innen im Sinne des § 10 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der geltenden Fassung, sein. Mit der Einreichung wird das Einverständnis gegeben, im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises dem Land Niederösterreich unentgeltlich das Recht einzuräumen, das preisgekrönte Werk im Zusammenhang mit der Preisverleihung zu verwerten und in allfälligen Ausstellungen zu präsentieren. 

Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises der/die Preisträger*in, das preisgekrönte Werk und die Höhe des Kulturpreises im jährlich erscheinenden „Kulturbericht der Abteilung Kunst und Kultur des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung“ veröffentlicht werden. 

Weiters wird mit der Einreichung ausdrücklich zugestimmt, dass im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises das Land Niederösterreich die Daten der/die Preisträger*in gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, in der geltenden Fassung, verwenden darf. 

Gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (elektronisch) verarbeitet werden. Detaillierte Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, den Rechten als betroffene Person einer Datenverarbeitung sowie zum Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde sind im Internet unter www.noe.gv.at/datenschutz abrufbar. 

Die Bewerber*innen sind im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises mit der etwaigen Veröffentlichung Ihres Werkes (mit Angabe Ihres Namens) auf den sozialen Kanälen des Landes NÖ sowie auf der Landeshomepage einverstanden.

Die Bewerber*innen erklären, dass die eingereichten oder dokumentierten Werke keinen Eingriff in Persönlichkeits- oder Urheberrechte Dritter bewirkt und Sie das Land NÖ diesbezüglich schad- und klaglos halten.

Dem Land NÖ als Auftraggeber wird das Werknutzungsrecht dahingehend eingeräumt, dass der Auftraggeber das Recht hat, das Werk im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises auch ohne Mitwirkung oder Zustimmung der/s Auftragnehmer*in zu verwerten und zu veröffentlichen, wobei eine rein kommerzielle Verwertung ausgeschlossen wird.

Sollte es sich bei dem übermittelten Werk um eine Komposition o.ä. handeln, sieht sich das Land NÖ (als Auftraggeber) bei einer etwaigen Veröffentlichung im Fall der Zuerkennung eines Kulturpreises von der Zahlung AKM-pflichtiger Tantiemen befreit.

weiterführende Links

Ihre Kontaktstelle des Landes für Kulturpreise des Landes Niederösterreich

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Kunst und Kultur
Landhausplatz 1, Haus 2 3109 St. Pölten E-Mail: kulturpreis@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-17010
Fax: 02742/9005-13062
Letzte Änderung dieser Seite: 21.3.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung