Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 25.03.2026 )
EVN Wärme GmbH, 2232 Deutsch-Wagram
Die EVN Wärme GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Heizungsanlage in Form einer Gasbrennwertanlage im Standort 2232 Deutsch-Wagram, Hauptstraße 27, KG Deutsch Wagram, Grst.Nr. 1415, angesucht.
Die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf beraumt hierüber einen Lokalaugenschein für
Donnerstag, den 26. März 2026
an.
Treffpunkt: 11:30 Uhr an Ort und Stelle
Sie werden eingeladen als Beteiligter/Beteiligte persönlich zum Lokalaugenschein zu kommen oder an Ihrer Stelle einen Bevollmächtigten/eine Bevollmächtigte zu entsenden. Sie können auch gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Bevollmächtigten zum Lokalaugenschein kommen.
Rechtsgrundlagen
§ 54 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Weiterführende Informationen
02742/9005 249
2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19
