Verfahren gemäß § 359b Gewerbeordnung 1994 (vereinfachtes Verfahren ohne mündlicher Verhandlung) ( Einsichtnahme bis zum 28.09.2025 )
delta x Gastro GmbH, KG Mannsdorf
Die delta x Gastro GmbH hat um Erteilung der gewerbebehördlichen Spezialgenehmigung für den Betrieb einer Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes, im Standort 2304 Mannsdorf an der Donau, Marchfeldstraße 61, KG Mannsdorf, Grst.Nr. 139, Gemeinde Mannsdorf an der Donau, angesucht.
Hinweise:
1. Die Projektunterlagen liegen bis 28.09.2025 bei der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf zur Einsichtnahme auf.
Hinweis
Bitte beachten Sie
- Nachbarn können innerhalb dieser Frist während der Amtsstunden in die Unterlagen einsehen und von ihrem Anhörungsrecht Gebrauch machen.
- Nach Ablauf dieser Frist hat die Behörde unter Bedachtnahme auf die eingelangten Äußerungen der Nachbarn, die die Anwendung des vereinfachten Verfahrens begründende Beschaffenheit der Anlage mit Bescheid festzustellen und erforderliche Aufträge zum Schutz der gemäß § 74 Abs. 2, sowie der gemäß § 77 Abs. 3 und 4 GewO 1994 wahrzunehmenden Interessen zu erteilen; dieser Bescheid gilt als Genehmigungsbescheid für diese Anlage (§ 359 b Abs. 1 GewO 1994).
- Nachbarn können in diesem Betriebsanlagenverfahren keine Parteistellung erlangen. Der Schutz Ihrer Interessen (Gesundheitsschutz, Schutz vor Belästigungen) in diesem Verfahren obliegt der Behörde von Amts wegen. Hinsichtlich der Frage, ob die Voraussetzungen des vereinfachten Verfahrens überhaupt vorliegen, besteht jedoch eine beschränkte Parteistellung.
Rechtsgrundlagen
§ 359b der Gewerbeordnung 1994, §§ 40 - 44 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG
Weiterführende Informationen
Bezirkshauptmannschaft GänserndorfE-Mail: post.bhgf@noel.gv.at
Tel: (0 22 82) 9025, Fax: (0 22 82) 9025-24000
2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19
Tel: (0 22 82) 9025, Fax: (0 22 82) 9025-24000
2230 Gänserndorf, Johann-Marschall-Straße 19
Letzte Änderung dieser Seite: 1.8.2019