25.05.2021 | 08:59

Konferenz der Landesgesundheitsreferenten in Graz: NÖ fordert Änderung des Primärversorgungsgesetzes

LR Eichtinger: Expertengruppe wird Gesundheitsminister konkreten Vorschlag zur Novellierung bis Ende Juni 2021 vorlegen

Bei der Konferenz der Landesgesundheitsreferenten in Graz pochte Niederösterreich kürzlich auf die Adaptierung des Primärversorgungsgesetzes, das den Bundesländern eine einfachere Umsetzung von Gesundheitszentren ermöglichen soll. Einstimmig wurde beschlossen, dass eine Expertengruppe bis Ende Juni 2021 dem Gesundheitsminister einen Vorschlag zur Novellierung des Primärversorgungsgesetzes vorlegen wird. Bis Ende des Jahres soll dann auf Basis dieses Vorschlags eine Adaption durch den Gesundheitsminister erfolgen. Eine positive Unterstützung wurde seitens des Gesundheitsministers bereits zugesichert.

„Unser Ziel ist es, die beste Gesundheitsversorgung für unsere Landsleute in allen Regionen Niederösterreichs sicherzustellen. Wesentliche Eckpfeiler einer wohnortnahen Gesundheitsversorgung sind Gesundheitszentren. Die gesetzliche Grundlage des Bundes für Primärversorgungseinheiten muss realitätsnah adaptiert werden. Wir freuen uns, dass uns der Gesundheitsminister positive Signale zur Unterstützung bereits gesendet hat“, so Landesrat Martin Eichtinger.

Diese Forderung ist ein zentraler Punkt des Acht-Punkte-Programms von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner für „Sichere Gesundheit im ländlichen Raum“. Bei der letzten Landesgesundheitsreferenten-Konferenz im November 2020 wurde diese Idee von allen Bundesländern unterstützt wurde. Die Adaptierung des Primärversorgungsgesetzes durch den Bund ist allerdings noch nicht erfolgt. „Wir brauchen effektive Maßnahmen für die Lockerung des Gesetzes, um so den Ausbau der wohnortnahen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Die Zusicherung von Unterstützung seitens des Gesundheitsministers ist ein Schritt in die richtige Richtung“, so Eichtinger.

Bisher sind in Niederösterreich drei Gesundheitszentren und ein Gesundheitsnetzwerk aktiv. „Die Erfahrungen zeigen, dass die Gesundheitszentren gut laufen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zu eng gefasst. Selbst im Idealfall braucht es Jahre von der Idee bis zur Umsetzung, weil die Administration und Bürokratie so aufwändig vorgeschrieben ist“, so Eichtinger und ergänzt: „Wir arbeiten eng und gut mit der ÖGK und der NÖ Ärztekammer zusammen. In aktueller Form ist das Gesetz aber zu unflexibel und erschwert die Umsetzung in allen Bundesländern enorm.“

Der Acht-Punkte-Plan aus Niederösterreich fordert:

Dass es mehr Studienplätze für Allgemeinmediziner geben soll, die Ausbildungsinhalte im Rahmen des Studiums adaptiert werden, die Allgemeinmedizin zukünftig dem Facharzt gleichgestellt wird.

Bei der Zulassung zum Studium und den damit verbundenen Aufnahmetests müssen auch die soziale Kompetenz ein wichtigeres Kriterium werden.

Landarztquote bei Studienplätzen: Ein Teil der Studienplätze soll für Studierende reserviert sein, die sich in Folge verpflichten, mindestens fünf Jahre in einer Bedarfsregion tätig zu sein.

Forderung nach Landarzt-Stipendien.

Sicherstellung der Versorgung mit Kassenärzten.

Forderung nach Niederlassungs-Förderung.

Unbesetzte Kassenstellen sollen der ÖGK in Zukunft keine finanziellen Vorteile mehr bringen. Die ersparten Mittel durch unbesetzte Kassenstellen sollen direkt in einen Länder-Fonds zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum fließen.

Adaptierung der Gesetzesgrundlage für Gesundheitsnetzwerke. Die Trägerschaft für Gesundheitszentren solle dazu erleichtert werden.

Nähere Informationen: Christine Haiderer, Bakk. Phil., Kommunikation NÖGUS, Telefon +43 (0) 2742 9005 DW 16536, bzw. +43 (0) 676 / 812 165 36, E-Mail christine.haiderer@noel.gv.at.

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