Sitzplatzanzahl

Änderung der Sitzplatzanzahl

Es handelt sich um ein Fahrzeug, welches dafür ausgerüstet ist, Sitze im Innenraum variabel anzubringen. (z.B. VAN oder Minivan)

Vorgehensweise, unabhängig ob Erhöhung oder Reduktion der Sitzplatzanzahl:

  • senden Sie uns einen schriftlichen Antrag für die Änderung der Sitzplatzanzahl gemeinsam mit Ihren Fahrzeugdokumenten an die Adresse im Kontaktfeld (siehe ganz unten)
  • wir übermitteln Ihnen einen Zahlschein
  • nach erfolgter Einzahlung erhalten Sie Ihr geändertes Fahrzeugdokument zurück

Hinweis: Das Fahren mit weniger Sitzen als maximal zulässig ist jederzeit möglich.


Erhöhung der Sitzplatzanzahl, obwohl Gurte und Befestigungen noch nicht vorgesehen sind:

Erforderliche Unterlagen:

  • Freigabe des Fahrzeugherstellers oder ein Gutachten eines bevollmächtigten Ziviltechnikers. Aus diesem muss die Einhaltung der Richtlinien für Sitze, Sitzbefestigung, Gurte und Gurtbefestigung ersichtlich sein.
  • Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte über den ordnungsgemäßen Einbau
  • Fahrzeugdokument

Vorgehensweise:

  • Sitze dürfen nur in einer Reihe eingebaut werden, in welcher sich auch seitlich Fenster befinden.
  • Es ist darauf zu achten, dass keine scharfkantigen Teile, welche eine Gefahr für die zu befördernden Personen darstellen, vorhanden sind.
  • Das Fahrzeug muss vorgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung.

Reduzierung der Sitzplatzanzahl:

Nach dem Ausbau des bzw. der Sitze und Gurte und eventueller Kopfstützen muss das Fahrzeug vorgeführt und die Änderung im Genehmigungsdokument eingetragen werden.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung.

Hinweis: Durch die Reduktion der Sitzplätze kann es sein, dass sich die Fahrzeugart ändert. Zum Beispiel kann aus einem PKW ein LKW werden. Eine Reduktion der hinteren Sitzplätze bei Sitzbänken ist nur von 3 auf 2 möglich.

Für fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung. Senden Sie uns bitte das Fahrzeugdokument und die Anzahl der zu streichenden Sitzplätze entweder per Fax an 02742/9005-16030 oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at.


Änderung bei einspurigen Fahrzeugen:

Fall 1: Erhöhung von 1 auf 2 Sitzplätze
Dies ist nur möglich, wenn das Fahrzeug ursprünglich 2 Sitzplätze hatte und auf 1 Sitzplatz umgebaut wurde. Das Fahrzeug muss nach Rückumbau auf Originalzustand bei einer unserer Prüfstellen vorgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung.

Fall 2: Reduzierung von 2 auf 1 Sitzplatz
Nach Entfernen von Fußrasten und Anhaltemöglichkeit für Beifahrer muss das Fahrzeug bei einer unserer Prüfstellen vorgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminverwaltung.

FAQ (häufig gestellte Fragen)


Ihre Kontaktstelle des Landes für Kraftfahrzeugangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten (WST8)
Landhausplatz 1, Haus 7 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020
Fax: 02742/9005-16030
Letzte Änderung dieser Seite: 26.11.2020
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