Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau für Städte und Gemeinden (city-to-city exchanges) im Rahmen der European Urban Initiative (EUI) – Einreichungen laufend bis 17. November 2023 möglich

Im Rahmen des Calls wird der Austausch einer Stadt oder Gemeinde zu einer spezifischen Herausforderung im Rahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung mit dem Fachwissen einer anderen Stadt in Europa gefördert.

So sollen die Fähigkeiten im Bereich integrierter, partizipativer und ortsbezogener Ansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung ausgebaut werden. Der Aufruf richtet sich an städtische Behörden und steht Städten und Gemeinden ohne Größeneinschränkung hinsichtlich Fläche oder Einwohnerzahl offen. Bewerbungen können laufend bis 17. November 2023 (12:00 Uhr MEZ) eingereicht werden. Die Anträge werden fortlaufend innerhalb von vier Wochen nach der Einreichung genehmigt.

Welche Einrichtungen können einreichen: 

  • Alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert sind (entsprechend dem DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2 von Eurostat – siehe Beilage 1 für österreichische Städte und Gemeinden)
  • Eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden mit dem Rechtsstatus einer organisierten Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten, in denen die Mehrheit (mindestens 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Städte, Gemeinden oder Vororte definiert sind (entsprechend DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2), lebt. 
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Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2024
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