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06.12.2016 | 00:00

Notarzthubschrauber ab 1. Jänner 2017 auch in der Nacht im Einsatz

Vertrag zwischen Land Niederösterreich und Flugrettungsverein

Unterzeichneten heute den Vertrag: Landesrat Ing. Maurice Androsch, ÖAMTC-Präsident Werner Kraus und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll (v. l. n. r.).
Unterzeichneten heute den Vertrag: Landesrat Ing. Maurice Androsch, ÖAMTC-Präsident Werner Kraus und Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll (v. l. n. r.).© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Mit 1. Jänner 2017 wird am Hubschrauberstandort Krems/Donau (Flugplatz Gneixendorf) der zweijährige Probebetrieb für den Notarzthubschrauberdienst auch während der Nacht beginnen. Das Land Niederösterreich wird für den sogenannten „24/7 Betrieb" des Notarzthubschrauberdienstes jährlich einen Betrag in der Höhe von 780.000 Euro bereitstellen.

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll hielt anlässlich der Vertragsunterzeichnung fest: „Die Hubschrauber-Flotte der Flugrettung hat schon tausende Leben gerettet und garantiert eine schnelle und kompetente Erstversorgung in ganz Niederösterreich. Das macht sie zu einem wesentlichen und unverzichtbaren Faktor für die Sicherheit im Land." Mit der Unterzeichnung des Vertrages für den „24/7 Notarzthubschrauberbetriebes" werde ein weiterer wichtiger Schritt für die medizinische Versorgung in Niederösterreich gesetzt, so Pröll.

„Der Einsatz des Nacht-Hubschraubers bedeutet eine weitere Ausgestaltung der notärztlichen Erstversorgung in Niederösterreich. Dieser wird, in einem flächenmäßig großen Bundesland von besonderer Bedeutung, eine wesentliche Unterstützung für den bodengebundenen Notarztfahrzeugeinsatzdienst sein. Mit diesem Pilotprojekt ist Niederösterreich bundesweiter Vorreiter. Ich möchte mich sehr herzlich beim ÖAMTC, dessen akribische Vorbereitungen bereits den gesamten Herbst auf Hochtouren laufen, bedanken. Wir freuen uns mit diesem Schritt gemeinsam einen weiteren wesentlichen Baustein zur optimalen gesundheitlichen Versorgung der NiederösterreicherInnen beitragen zu können" so Landesrat Ing. Maurice Androsch.

Eine schnelle und optimale Versorgung von Patienten - das ist die Aufgabe der ÖAMTC-Flugrettung. Doch medizinische Notfälle richten sich nicht nach der Tageszeit, warum soll es dann die schnelle Hilfe aus der Luft? „Die ÖAMTC-Notarzthubschrauber können und dürfen nachts fliegen", hält ÖAMTC-Präsident Kraus dazu fest. „Ein rund-um-die Uhr-Betrieb unserer Notarzthubschrauber ist daher der nächste logische Schritt unserer Mission ‚Menschen zu helfen‘. Mit einem rund um die Uhr einsatzbereiten Hubschrauber können kritisch kranke oder schwer verletzte Patienten in Zukunft auch nachts noch schneller in eine Klinik der Maximalversorgung transportiert werden. „Mit dem Land Niederösterreich haben wir einen Partner gefunden, der ebenfalls den Bedarf einer Ausdehnung des Notarzthubschrauberbetriebs auf 24 Stunden erkannt hat", berichtet Kraus. „Für uns als ÖAMTC ist dieses Pilotprojekt und das Vertrauen seitens des Landes ein Auftrag. Ein Auftrag in Zukunft den Menschen Tag und Nacht eine hohe Versorgungsqualität zu garantieren."

Das Land Niederösterreich hat mit dem Christophorus Flugrettungsverein (CFV) im Jahr 2014 auf unbestimmte Zeit einen Vertrag zur Sicherstellung der Flugrettung im überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienst abgeschlossen. Die Vereinbarung sichert die Grundversorgung mit Notarzthubschrauberdienstleistungen während der Tageszeiten (6 Uhr bzw. 7 Uhr bis zum Ende der sogenannten „bürgerlichen Abenddämmerung"). Der CFV betreibt auf Basis dieser Grundversorgungsvereinbarung im Land Niederösterreich u. a. einen Notarzthubschrauberstandort in Krems/Donau.

Nunmehr beabsichtigt das Land Niederösterreich die Sicherstellung des überregionalen Rettungs- und Krankentransportdienstes mittels Notarzthubschraubers auch in der Nacht, d. h. in der Zeit zwischen dem Ende der „bürgerlichen Abenddämmerung" und dem Dienstbeginn der Grundversorgung. Zu diesem Zweck soll ein mit 1. Jänner 2017 beginnender zweijähriger Probebetrieb am Hubschrauberstandort Krems/Donau (Flugplatz Gneixendorf) bzw. im jeweiligen Flugradius durchgeführt werden. Der nunmehr abgeschlossene Vertrag regelt die Aufgaben der Flugrettung (Durchführung der Notarzthubschrauberleistungen während der Nachtzeit, Personal, Fluggerät, Ausstattung und Material) sowie die Förderung des Landes und wird mit 31. Dezember 2018 enden.

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