11.11.2016 | 00:26

Mikl-Leitner präsentiert Reform des NÖ Wohnzuschusses

„Mehr Gerechtigkeit gegenüber Steuerzahlern und tatsächlich Hilfebedürftigen"

Landeshauptmannstellvertreterin Mag. Johanna Mikl-Leitner präsentierte in St. Pölten eine am 1. Jänner 2017 in Kraft tretende Reform des NÖ Wohnzuschusses
Landeshauptmannstellvertreterin Mag. Johanna Mikl-Leitner präsentierte in St. Pölten eine am 1. Jänner 2017 in Kraft tretende Reform des NÖ Wohnzuschusses© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

„In Niederösterreich hat es oberste Priorität, dass sich so viele Menschen wie möglich ein lebenswertes und leistbares Zuhause schaffen können", sagte Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Johanna Mikl-Leitner am heutigen Freitag anlässlich der Präsentation einer Reform des NÖ Wohnzuschusses in St. Pölten.

Bis 2020 seien 15.000 neue Wohneinheiten geplant, bis 2017 zusätzlich 1.500 im Bereich junges Wohnen, zudem entstünden 5.000 betreute Wohnungen für Senioren bis 2020, führte die Landeshauptmannstellvertreterin aus und betonte, dass mit 450 bis 500 Millionen Euro pro Jahr in Niederösterreich auch mehr als in allen anderen Bundesländern in die Wohnbauförderung investiert werde, im Gegenzug dazu lägen die Mietkosten unter dem Österreich-Durchschnitt.

In Bezug auf den Wohnzuschuss merkte Mikl-Leitner an: „Damit unterstützen wir pro Jahr 28.000 Familien mit kleiner Brieftasche, das entspricht einem budgetären Volumen von 50 Millionen Euro". Die am kommenden Donnerstag im Landtag zur Beschlussfassung anstehende und per 1. Jänner 2017 terminisierte Änderung des entsprechenden Gesetzes bringe folgende Neuerungen, erläuterte Mikl-Leitner: „Ab 1. Jänner müssen alle Erst- und Folgeantragssteller mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Österreich angemeldet und auch anwesend gewesen sein. Zudem werden wir das Melderegister heranziehen, um Missbrauch vorzubeugen."

„Das ist ein klares Signal, dass es keinen sofortigen Zugang zu allen Sozialleistungen gibt und dass genau kontrolliert wird. Die Reform erfolgt aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern, deren Geld punktgenau einzusetzen ist, und jenen, die tatsächlich Hilfe bedürfen", unterstrich die Landeshauptmannstellvertreterin. Schätzungen zufolge könnten 500 von den derzeitigen 28.000 Haushalten nicht mehr den neuen Richtlinien entsprechen, was einer Einsparung von 1,5 Millionen Euro gleichkäme.

Nähere Informationen: beim Büro LHStv. Mikl-Leitner unter 0664/826 78 89, Hermann Muhr, e-mail hermann.muhr@noel.gv.at.

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