31.10.2016 | 13:00

Richtlinienänderungen „Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtige Menschen" vorgenommen

LR Schwarz: Hilfsangebot auf Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmt

Die NÖ Landesregierung hat vergangene Woche die Änderung und Aktualisierung der Richtlinien „Wohnen für geistig und mehrfach beeinträchtige Menschen" beschlossen. Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz führt dazu aus: „Menschen mit Behinderungen soll durch eine entsprechende Wohnbetreuung die Führung eines Lebens in Normalität ermöglicht werden. Ziel der Richtlinien ist es, dass die Personen in ihrem Wohnbereich unterstützt werden, und das auf Grundlage eines auf ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten abgestimmten Hilfsangebotes."

Im Rahmen der bestehenden Richtlinien wurden die folgenden Bereiche adaptiert: Wohnverbund, Personal, Wohnassistenz und Einstufungsverfahren. Der Wohnverbund regelt die Zusammenfassung unterschiedlicher Arten von Wohneinrichtungen zu einem räumlichen und organisatorischen Verbund mit ausreichend Betreuungsleistungen für die einzelnen Personen. Für die Personalschlüssel bedeuten die Änderungen eine einheitliche Regelung und Harmonisierung. Die Wohnassistenz bietet punktuelle Unterstützung in der eigenen Wohnung. Die Neuregelung bringt dem Rechtsträger Flexibilität und Planbarkeit, dem Land Reduzierung des Verwaltungsaufwandes durch Wegfall der Einzelbegutachtung durch die Fachkraft für Sozialarbeit der Abteilung Soziales. Das Einstufungsverfahren schließlich wurde vereinfacht, indem eine Verkürzung der Dauer der Begutachtung erreicht wird.

„Der Wohnort von Menschen mit Behinderungen soll ein Ort des Vertrauens, der Rückzugsmöglichkeit und der Sicherheit sein. Hier soll ein Leben in Normalität - soweit es die Bedingungen zulassen - ermöglicht werden. Dem Land Niederösterreich ist die stetige Entwicklung der Rahmenbedingungen dafür ein großes Anliegen", erklärt Schwarz zum Abschluss.

Nähere Informationen. Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, e-mail dieter.kraus@noel.gv.at

 

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