Info zum barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen
Universeller Zugang ist die Grundidee des Internets.
Um auch für alle Menschen gut zugänglich zu sein, müssen Websites und mobile Anwendungen
- des Landes Niederösterreich,
- der niederösterreichischen Gemeinden und Gemeindeverbände,
- der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und
- der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts
den Anforderungen an einen barrierefreien Zugang entsprechen.
Das Land Niederösterreich ist bemüht, die von ihm betriebene Website barrierefrei zugänglich zu machen.
Wenn Sie Mängel festgestellt haben,
- diese an das Bürgerbüro gemeldet haben und
- Ihr Anliegen nicht binnen 2 Monaten zufriedenstellend behandelt wurden,
können Sie einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsversuchs wegen mangelnder Barrierefreiheit an die NÖ Antidiskriminierungsstelle stellen.
Die NÖ Antidiskriminierungsstelle führt den Schlichtungsversuch durch. Wenn der Schlichtungsversuch erfolglos bleibt, können Sie Schadenersatz wegen mangelnder Barrierefreiheit einklagen.
weiterführende Links
- NÖ Antidiskriminierungsstelle
- NÖ Antidiskriminierungsgesetz 2017
- NÖ Web-Zugänglichkeitsverordnung (NÖ WZV)
- Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG
Downloads
Ihre Kontaktstelle des Landes
NÖ Gleichbehandlungsbeauftragte
Rennbahnstraße 29, (Tor zum Landhaus), Stiege B, 3. Stock, Zi. 313
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gbb@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
Tel: 02742/9005-16212
Fax: 02742/9005-16279
Letzte Änderung dieser Seite: 12.5.2021