Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) - Benennung
Allgemeine Informationen
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeiste elektrische Energie auszustellen.
Voraussetzung dafür ist, dass die KWK-Anlage durch die Behörde mit Bescheid benannt.
Voraussetzungen
Es können nur „hocheffiziente KWK-Anlagen" mit Bescheid benannt werden, welche bestimmte Wirkungsgrad-Referenzwerte erfüllen.
Fristen
Die Behörde muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen eines vollständigen Antrages entscheiden.
Zuständige Stellen
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Verfahrensablauf
Die Benennung als hocheffiziente KWK-Anlage hat über Antrag des Betreibers mit Bescheid zu erfolgen.
Der Netzbetreiber hat dem Betreiber einer benannten KWK-Anlage, die an sein Netz angeschlossen ist, Herkunftsnachweise für die von ihm eingespeisten Mengen elektrischer Energie auszustellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
- Gebühren für Antrag: € 13,20
- Verwaltungsabgabe: € 34,88
Zusätzliche Informationen
Eine KWK-Anlage ist eine Anlage, in der gleichzeitig thermische Energie und elektrische Energie und/oder mechanische Energie in einem Prozess erzeugt wird.
„Hocheffiziente KWK-Anlagen" müssen bestimmte Wirkungsgrad-Referenzwerte erfüllen. Solange nicht durch die NÖ Landesregierung Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme mit Verordnung festgelegt sind, sind der Benennung die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/8/EG („KWK-Richtlinie") festgelegten harmonisierten Wirkungsgrad-Referenzwerte zugrunde zu legen.
Rechtsgrundlagen
§ 66 NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
weiterführende Links
Ihre Kontaktstelle des Landes für Energiefragen
Abteilung Anlagenrecht Landhausplatz 1, Haus 14 3109 St. Pölten E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14501
Fax: 02742/9005-14996