Nach dem vom NÖ Straßendienst beauftragten Gutachten, wonach für die Donaubrücke Stein – Mautern eine rasche und dauerhafte Sanierung in absehbarer Zeit unumgänglich ist, konnte am 11.Jänner 2021 in einem virtuellen Brückengipfel Einigkeit über den Sanierungsplan erzielt werden. In diesem Brückengipfel mit Vertretern der betroffenen Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaft Krems, des Bundesdenkmalamtes, der Weltkulturerbegemeinden, des Verkehrsverbundes Ost-Region, der Einsatzorganisationen wie Polizei und Feuerwehr, aus dem Tourismusbereich, der Schifffahrtsbehörde und des NÖ Straßendienstes wurde das Sanierungskonzept grundsätzlich erörtert und anschließend diskutiert. Eingeflossen in dieses Sanierungskonzept war bereits das Gutachten des Denkmalbeirates beim Bundeskanzleramt, welches Anfang Jänner 2021 fertiggestellt wurde.
Das akkordierte Sanierungskonzept sieht im ersten Schritt die Errichtung einer temporären Behelfsbrücke vor. Die Behelfsbrücke wird mit zwei Fahrstreifen, und einem kombinierten Geh- und Radweg samt einer Lastbeschränkung auf 5 t errichtet. In weiterer Folge werden die bestehenden Tragwerke der Donaubrücke ausgeschwommen. Die Sanierung der Tragwerke kann nur unter Spannungsfreiheit an Land erfolgen und die Fahrbahn sowie die Tragwerkselemente müssen erneuert werden. Ob die Sanierung der Kastentragwerke möglich ist, wird noch untersucht. Eine Verbreiterung der Fahrbahn ist auf Grund des Denkmalschutzes nicht möglich. Die beidseitigen Geh- und Radwege werden auf jeweils 2,5 m verbreitert. Nach dem Abbruch, der Erneuerung und Erhöhung der Pfeiler werden die sanierten Tragwerke eingeschwommen und die temporäre Behelfsbrücke rückgebaut. Die Lastbeschränkung der sanierten Brücke liegt bei 16 t.
Nun kann mit der detaillierten technischen Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt und den Einreichplanungen begonnen werden. Anschließend werden sämtliche Genehmigungsverfahren abgewickelt. Bei optimalem Verlauf aller Vorarbeiten und Genehmigungen könnte 2023 mit dem Bau der Behelfsbrücke begonnen werden. Die Sanierungsarbeiten für die Donaubrücke selbst würden dann zwischen 2024 und 2026 erfolgen. Mit dieser Lösung kann einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet werden und andererseits wird das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Brücke aus dem Jahr 1895 weitestgehend erhalten. Ferner kann auf die Dauer der Sanierungsarbeiten diese wichtige Verkehrsverbindung durch die temporäre Behelfsbrücke aufrecht erhalten bleiben.
Nähere Informationen beim Amt der NÖ Landesregierung, NÖ Straßendienst, Gerhard Fichtinger, Telefon 02742/9005-60141, E-Mail gerhard.fichtinger@noel.gv.at
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