Sonderprogramm "NÖ Lehre PLUS" – NÖ Bildungsförderung
Im Rahmen des Sonderprogramms der NÖ Bildungsförderung "NÖ Lehre PLUS" sollen spezielle Qualifikationsmaßnahmen für betriebliche Lehrlinge parallel zur praktischen und theoretischen Ausbildung finanziell unterstützt werden.
- Folgender Personenkreis wird gefördert:
* Lehrlinge und Auszubildende, d.h. Personen mit einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG) - Der Bezug der Familienbeihilfe.
- Der Hauptwohnsitz muss sich seit mind. 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden.
- Die Bildungsmaßnahme muss bei einem zertifizierten bzw. anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
- Die Bildungsmaßnahme muss der berufsbezogenen Weiterbildung dienen. Förderwürdige Bereiche sind u.a.:
* Informations- und Kommunikationstechnik, Informationstechnik, Elektronische Datenverarbeitung
* berufsbezogene Sprachkurse
* parallel zur Lehrausbildung gestartete Vorbereitungskurse für Meisterprüfung/Befähigungsprüfung, Werkmeisterschulen
* Stapler-, Kran-, Bagger-, ADR-Kurse, C-Führerscheine
* Vorbereitungskurse zur Lehrabschlussprüfung - Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kurskosten, abzüglich von DienstgeberInnen- oder sonstigen Zuschüssen.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Absolvierung der Bildungsmaßnahme (davon mindestens 75%ige Anwesenheit) oder ein positiver Abschluss erforderlich.
- Während eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.500,-- Förderung in Anspruch genommen werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten.
Die Antragstellung kann frühestens 13 Wochen vor Beginn der Kursmaßnahme bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn erfolgen.
Für den Erhalt einer Förderzusage vor Kursbeginn muss das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der NÖ Landesregierung eingelangt sein.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Auszahlung des 1. Teilbetrages (30% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Anmeldungs- und Zahlungsbestätigung. Die Auszahlung des 2. Teilbetrages (70% der Förderung) erfolgt nach Einlangen der Teilnahmebestätigung bzw. der Bestätigung über einen positiven Abschluss.
Downloads
- Download: Infoblatt Sonderprogramm "NÖ Lehre Plus" (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie Sonderprogramm „NÖ Lehre Plus“ (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinie Bildungsförderung NEU (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema ArbeitnehmerInnenförderung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777