NÖ Begabtenförderung
Einem Lehrling kann aufgrund besonderer Leistungen eine Begabtenförderung gewährt werden.
- ein aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes (LFBAG)
- der Bezug der Familienbeihilfe
- seit mindestens 6 Monaten Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Berufsschulzeugnis ausschließlich mit der Benotung „Sehr gut“
- Lehrabschlussprüfung mit „Auszeichnung“ bestanden.
Die Begabtenförderung beträgt € 120,00.
Ansuchen sind spätestens drei Monate nach Ausstellung der Zeugnisse einzureichen.
Die Begabtenförderung kann nur mit dem Online-Formular beantragt werden.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Ende des Lehrjahres oder des Berufsschuljahres, für welches die Begabtenförderung angesucht wurde.
Downloads
- Download: Infoblatt NÖ Begabtenförderung (pdf, 0.1 MB)
- Download: Richtlinie NÖ Lehrlingsförderung (pdf, 0.2 MB)
Ihr Kontakt zum Thema Lehrlingsförderung
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: lehrlingsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555 (ArbeitnehmerInnen-Hotline)
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 14.10.2021