ESF+ Call aus Niederösterreich: Psychosoziale Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene
Das Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abt. Arbeitsmarkt, als zwischengeschaltete Stelle (ZWIST) des Europäischen Sozialfonds und nationaler Kofinanzierungspartner lädt interessierte Förderungswerberinnen und Förderungswerber ein, einen Förderungsantrag zur Durchführung des Projektes " Psychosoziale Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene " einzureichen.
Der gegenständliche Call "Psychosoziale Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene" zielt darauf ab, Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Belastungen und Erkrankungen mittels präventiver, aber auch auf Krisen reagierender Angebote zu stabilisieren. Sie dient der Unterstützung der Erlangung eines Ausbildungsplatzes oder einer Arbeitsstelle sowie der Verringerung der Anzahl der Abbrüche. Diese Maßnahme wird ebenso gesetzt, um Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen weiteren Zugang zu den dringend benötigten Unterstützungsangeboten zu ermöglichen.
Ziel ist es primär Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplen psychosozialen Belastungen in ihrer psychischen Stabilisierung zu unterstützen, um damit ihre Ausbildungsfähigkeit zu stärken und ihre Arbeitskräftepotentiale zu heben. Die psychosoziale Begleitung soll sowohl in Form von Einzelsettings als auch über standardisierte Basisgruppenmodule, die campübergreifend eingesetzt werden erfolgen. Zusätzlich soll es ausgewählte thematische Schwerpunkte geben, die im Rahmen von Zusatzmodulen flexibel eingebracht werden können. Die Inhalte orientierten sich am modular aufgebauten Campsystem der JBZ 2.0 mit Schwerpunkt auf Selbstwirksamkeit, Ressourcenaktivierung und sozial-emotionalen Kompetenzen.
Die psychologische Unterstützung und Begleitung im Rahmen des Projektes erfolgt in Kooperation mit den Jugendbildungszentren 2.0 Raum Baden/Mödling und Krems.
Im Zuge der Umsetzung des Projektes sollen neue Lösungsansätze und Methoden im Bereich der Zugänglichkeit der Zielgruppe sowie der psychosozialen Beratung entwickelt, erprobt und eingesetzt werden.
Förderzeitraum: 01.03.2027 – 29.02.2028
Einreichfrist: 14.09.2026 – 12.10.2026
Die Einreichung erfolgt elektronisch über die ESF Datenbank IDEA, über diese Datenbank sind auch alle relevanten Dokumente für den Projektantrag downloadbar.
Weitere Infos finden Sie auf der ESF-Homepage der Verwaltungsbehörde unter: ESF Förderungen und Vergaben.
Frage:
Soll die Antragstellung sowohl für Baden/Mödling als auch für Krems erfolgen oder wird es möglich sein, auch nur für einen der beiden Standorte einen Antrag zu stellen?
Antwort:
Der Call bezieht sich auf beide Standorte, dh. der Antrag ist für beide Standorte zu stellen. Weitere Detaillierungen zu den Inhalten befinden sich im Dokument "Inhaltsbeschreibung Call PSU" in IDEA unter „Sonstige Informationen – Dokumente“.
Frage:
In den Ausschreibungsunterlagen wird auf die Erfahrungen, Berichte und Ansätze des bisherigen Pilotprojekts im Rahmen der Jugendbildungszentren JTF 2025 an den Standorten Wiener Neustadt und Amstetten Bezug genommen. Gleichzeitig ist im Projektkonzept der innovative Ansatz bzw. die Neuartigkeit und Weiterentwicklung des Vorhabens darzustellen.
Um nachvollziehbar beschreiben zu können, welche Elemente des geplanten Vorhabens gegenüber dem bisherigen Pilotansatz neu bzw. weiterentwickelt sind, benötigen wir nähere Informationen über die bisherige Umsetzung.
Werden den Förderwerber:innen dazu Unterlagen zur Verfügung gestellt, beispielsweise das Pilotkonzept, Berichte, Evaluationsergebnisse oder eine Beschreibung der eingesetzten Methoden, Angebote und Prozesse?
Falls keine weiteren Unterlagen vorgesehen sind, bitten wir um Information, welche Bestandteile des bisherigen Pilotansatzes bei der Darstellung des innovativen Ansatzes und der Neuartigkeit im Projektkonzept als Ausgangsbasis heranzuziehen sind.
Antwort:
Die Inhalte des genannten Pilotprojektes sowie die eingesetzten Methoden, Angebote und Prozesse sind bereits in der Inhaltsbeschreibung in Kapitel 4 „Inhaltliche Ausrichtung“ unter den Mindestinhalten (Präventive psychoedukative Leistungen und psychosoziale Unterstützung) aufgezeigt bzw. integriert. Darüber hinaus sollen lt. Inhaltsbeschreibung zur Erfüllung der Kriterien der Sozialen Innovation „neue Lösungsansätze und Methoden im Bereich der Zugänglichkeit der Zielgruppe sowie der psychosozialen Beratung entwickelt, erprobt und eingesetzt werden“.
Frage:
In den Ausschreibungsunterlagen ist angeführt, dass die Räumlichkeiten der Jugendbildungszentren 2.0 in Krems und im Raum Baden/Mödling für die Projektumsetzung genutzt werden können. Zur vorhandenen technischen Ausstattung finden sich jedoch keine näheren Angaben.
Daher wäre für uns insbesondere relevant,
- ob Laptops, PCs oder Tablets für die Teilnehmenden zur Verfügung stehen,
- ob WLAN bzw. Internetzugang vor Ort vorhanden ist und genutzt werden kann,
- und ob davon ausgegangen werden kann, dass die teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen über ein eigenes Smartphone mit Internetzugang verfügen.
Antwort:
Die Jugendbildungszentren 2.0 stellen den künftigen Projektträgern des Projektes „Psychosoziale Unterstützung und Begleitung für Jugendliche und junge Erwachsene“ die Räume zur Verfügung. Dies erfolgt in Abstimmung mit den JBZ. In der Abrechnungsmethode „Restkostenpauschale“ sind aber für den Projektträger Kosten wie z.B. Lehr/Lernmittel, Telefon/Port/Internet; Büromaterial etc. abgedeckt. Ob seitens der unterstützten Jugendlichen selbst eigene Telefone / Smartphones verwendet werden, kann seitens der ZwiSt nicht beantwortet werden.
Frage:
In Kapitel 13 „Allgemeine Mindestanforderungen an eingesetztes Personal“ werden als einzusetzende Fachkräfte Psychotherapeut:innen bzw. Klinische Psycholog:innen genannt. Bei den darunter angeführten Mindestvoraussetzungen findet sich jedoch folgende Aufzählung:
- abgeschlossenes Studium der Psychologie oder
- postgraduelle Fachausbildung Klinische Psychologie oder
- abgeschlossene Ausbildung zum:zur Psychotherapeut:in.
Für die Personalplanung bitten wir daher um Klarstellung, wie diese Mindestanforderung zu verstehen ist:
Ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie allein bereits ausreichend, um im Projekt als Fachkraft eingesetzt werden zu können, oder müssen Psycholog:innen zusätzlich über die postgraduelle Fachausbildung in Klinischer Psychologie verfügen?
Anders formuliert: Können auch Psycholog:innen ohne abgeschlossene klinisch-psychologische Fachausbildung im Projekt eingesetzt werden, sofern sie über ein abgeschlossenes Psychologiestudium verfügen?
Antwort:
Grundsätzlich sind, wie in der Inhaltsbeschreibung festgehalten, Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten oder Klinische Psychologinnen bzw. Psychologen als Fachkräfte einzusetzen. Dazu bedarf es grundsätzlich eines abgeschlossenen Studiums der Psychologie mit entsprechendem Schwerpunkt zur Befähigung zum klinischen Psychologen/Psychologin bzw. Psychotherapeuten/Psychotherapeutin. Sofern die eingesetzte Fachkraft eine andere Grundausbildung vorlegt, ist eine postgraduale Fachausbildung zur klinischen Psychologin/zum klinischen Psychologen oder eine abgeschlossene Ausbildung zum Psychotherapeuten/zur Psychotherapeutin erforderlich.
Frage:
Es wird in den Unterlagen an zwei Stellen eine Abfrage bzgl Doppelförderungen gestellt.
Einmal bei den Anlagen/Dokumenten eine Selbsterklärung mit Bezug auf ein Formular – in diesem wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nur im Zuge der Abrechnung auszufüllen ist.
Ein weiteres Mal bei den Einzeleingaben bzgl Doppel-Förderung.
Keine unserer anderen Förderungen würde hier zu einer Doppelförderung führen. Außerdem sind unsere „Projekte“ keine Projekte im herkömmlichen Sinne, sondern Großteils Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Versorgungsauftrag des Landes NÖ.
Wie sollen wir hier vorgehen, da wir zum einen keine klassischen Projektlaufzeiten haben, sondern nur Förderzeiträume. Außerdem liegen noch keine Förderverträge für das Jahr 2027 vor, d.h. wir kennen die genauen Fördervolumen noch nicht. Es gibt auch nicht bei allen „Projekten“ Förderanträge deren Werte wir hier übernehmen könnten.
Müssen wir die anderen Tätigkeiten dennoch alle auflisten und wenn ja, sollen wir die Förderwerte für 2026 angeben da noch keine Informationen über eventuelle Indexierungen vorliegen?
Wäre ggf. eine Eigenerklärung, dass es zu keiner Doppelförderung auf Grund anderer Tätigkeiten kommt, ausreichend?
Antwort:
Die ZwiSt hat im Zuge der Antragsprüfung sicherzustellen, dass keine Doppelförderung / Doppelfinanzierung vorliegt. Dies erfolgt einerseits aufgrund der „Regelungen zur Vermeidung von Doppelförderung“ (siehe dazu in IDEA unter „Sonstige Informationen – Dokumente“) mithilfe des Anhang 1_Selbstauskunft Doppelförderung. Dieses Formular wird seitens der ZwiSt NÖ bei Antragseinreichung zur Prüfung des Schrittes „Ausschluss von Doppelförderung“ verwendet. Grundsätzlich sollten Dokumente oder (Eigen-)Erklärungen bei Antragstellung beigelegt werden, die belegen, dass es bei bereits bestehenden und geförderten/öffentlich finanzierten Projekten zu keiner Mehrfachfinanzierung aus anderen öffentlichen Mitteln kommt. Es wird nahegelegt, das Formular „Anhang 1_Selbstauskunft Doppelförderung“ bei Antragstellung ausgefüllt und unterfertigt beizulegen.
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Arbeitsmarkt
Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.esf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13613
