Errichtung von Bodenschutzanlagen in Niederösterreich – Förderung

Die NÖ Agrarbezirksbehörde fördert die Errichtung von Bodenschutzanlagen in Niederösterreich.

Gefördert werden durch das Land Niederösterreich: 

  • Beratung und Erstinformation
  • Planung und Errichtung/Pflanzung von Bodenschutzanlagen
  • Bereitstellung von geeignetem Pflanzenmaterial sowie Wildschutz
  • Pflege der Anlage bis zur Bestandssicherung. 

Der/die EigentümerIn der Anlage hat einen einmaligen Kostenbeitrag von derzeit 3.000 Euro pro Hektar (exkl. 20% USt.) zu leisten.

Dieser Kostenbeitrag entspricht in etwa 10 % der Effektivkosten der Errichtung und Pflege einer Bodenschutzanlage (90 % der Errichtungskosten werden vom Land NÖ getragen).

  • Ein formloser Antrag an die Fachabteilung Landentwicklung - Bodenschutz ist der erste Schritt.

    NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Landentwicklung - Bodenschutz
    Landhausplatz 1, Haus 12, 3109 St. Pölten
    E-Mail: post.abb@noel.gv.at
    Tel: 02742/9005-13603
  • Anschließend werden bei einem persönlichen Beratungsgespräch alle Details und Fragen geklärt.
  • Die NÖ Agrarbezirksbehörde erstellt eine Projektbeschreibung, die bei der Bezirksforstinspektion der zuständigen Bezirkshauptmannschaft durch den/die GrundeigentümerIn eingereicht werden muss.
  • Danach kommt es zu einer forstrechtlichen Verhandlung und bei positivem Ergebnis zu einer Errichtungsbewilligung in Bescheidform. 
  • Nun wird ein Förderungsübereinkommen ausgestellt, das vom Antragstellenden zu unterschreiben ist.
  • Im darauffolgenden Frühjahr erfolgen die Auspflanzung und Pflege der Anlagen durch MitarbeiterInnen der Bodenschutzstationen in der Fachabteilung Landentwicklung

Die neu errichteten Anlagen werden in den ersten 3 bis 5 Jahren bis zur Bestandessicherung von MitarbeiterInnen der NÖ Agrarbezirksbehörde (NÖ ABB) gepflegt.  

Nach Abschluss der Anwuchspflege durch die NÖ ABB ist der/die GrundstückseigentümerIn für den Erhalt und die Pflege der Bodenschutzanlage verantwortlich.

Wenn die Hecken als Windschutzanlagen errichtet werden, gelten sie als Schutzwald im Sinne des Forstgesetzes. Daher ist für diese Anlagen die jeweilige Bezirksforstinspektion rechtlich und forstfachlich zuständig.
Die Fachabteilung Landentwicklung - Bodenschutz bleibt aber weiterhin Ansprechperson für fachspezifische Belange und Anfragen. 

Eine der ersten Arbeiten, sieben Jahre nach der Auspflanzung, stellt das Entfernen der Wildschutzsäulen dar. Werden diese nicht entfernt, ist mit Abschnürungen der Bäume und starkem Austrag von Mikroplastik zu rechnen.

Um die Bodenschutzanlage in einem vitalen Zustand zu halten sowie zur Aufrechterhaltung der Windschutzfunktion, ist ab einem Bestandesalter von 15 Jahren die Durchführung von Läuterungen empfehlenswert. 

Ein Service der NÖ ABB ist die Erstellung eines Pflegeplanes, der bei der Pflege von Bodenschutzanlagen als Leitfaden dienen soll. Hierbei werden fachgerechte Maßnahmen für jede Anlage erstellt, um ein planvolles Vorgehen bei der Anlagenpflege zu ermöglichen. 

Pflegepläne werden auf Antrag des/der Grundeigentümers/in von der Fachabteilung Landentwicklung - Bodenschutz erstellt und sind inhaltlich mit der zuständigen Forstbehörde abgestimmt. 

Die Erstellung eines Pflegeplans ist ein kostenloser Service der NÖ ABB. Bei Übernahme der Materialkosten kann auch die Auszeige der Bodenschutzanlagen durch die NÖ ABB erfolgen. 

Des Weiteren stehen die MitarbeiterInnen der NÖ ABB jederzeit für Beratungsgespräche zur Verfügung.



Für weitere Fragen zu Beratungen, Vorplanungen, Projektierungen, Pflegearbeiten bis hin zur Antragstellung für Ihre Bodenschutzanlage wenden Sie sich bitte an folgende Personen (Details siehe auch Download):

Stefan Lehner BSc.
Technische Planung Wein- und Waldviertel
Tel.: 0676/812-18262 

Ing. Martin Wasl
Technische Planung Most- und Industrieviertel
Tel.: 0676/812-11536 

Harald Stoiber
Stationsverwalter Obersiebenbrunn
Tel.: 0676/812-18277 

Anton Teiber
Stationsverwalter Pyhra
Tel.: 0676/812-18279

weiterführende Links
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Ihre Kontaktstelle des Landes

NÖ Agrarbezirksbehörde - Fachabteilung Landentwicklung
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten
E-Mail: post.abb@noel.gv.at
Telefon: 02742/9005-13603
Fax: 02742/9005-13890
Letzte Änderung dieser Seite: 25.5.2023
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