Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2015 wurden Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 7.803.000 Euro als Bedarfszuweisungen II (Sanierungs-Bedarfszuweisungen) bewilligt.
  • Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2015 Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 36.715.739 Euro als Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der Gemeinden) beschlossen.
  •  Der Fördervertrag zwischen dem Land Niederösterreich und dem Verein Galerie Stadtpark für die Jahrestätigkeit für die Jahre 2016 bis 2018 wurde genehmigt.
  • Auch der Fördervertrag mit dem Verein Unabhängiges Literaturhaus NÖ für die Jahre 2016 bis 2018 wurde genehmigt.
  •  Für die Anschaffung eines hochauflösenden Tandem-Massenspektrometers am Interuniversitären Department für Agrarbiotechnologie Tulln (IFA Tulln) wird der Universität für Bodenkultur (BOKU) ein Finanzierungsbeitrag seitens des Landes Niederösterreich in der Höhe von bis zu 609.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  • Auch die Förderung des Landes Niederösterreich zur Umsetzung des Call Intelligente Systeme und Oberflächen in der Höhe von max. 800.000 Euro wurde genehmigt.
  • Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung erhalten mehrere Gemeinden in Niederösterreich nicht rückzahlbare Beihilfen in der Gesamthöhe von 1.851.500 Euro.
  • Gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm wurden nicht rückzahlbare Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von 195.000 Euro beschlossen.

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