Sonderprogramm "Meisterlich Ausgestattet" – NÖ Bildungsförderung
Um Personen, die eine Meisterprüfung absolvieren noch zusätzlich unterstützen zu können, leistet das Land Niederösterreich mit dem Sonderprogramm „Meisterlich Ausgestattet“ einen finanziellen Beitrag zu Kursmaterialien.
- a) österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, die über einen Aufenthaltstitel “Familienangehöriger” gemäß § 47 Abs. 2 NAG verfügen und seit 5 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig sind
b) Staatsangehörige eines anderen Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG, soweit die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges der gegenständlichen Förderung erfolgt ist
c) Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel
- “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder
- “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und einem Aufenthaltstitel gemäß § 49 NAG
d) österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sozialrechtlich gleichgestellte Angehörige anderer Staaten
Welcher Personenkreis wird gefördert?
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft
- Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die Weiterbildungsgeld beziehen
- öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (z.B. Tischlerei, Elektronik, Straßeninstandhaltung etc.). - Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn und während der gesamten Kursdauer in Niederösterreich befinden.
- Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Vorlage des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erforderlich.
- Eine Förderung erfolgt nur von den persönlich entstandenen Kosten abzüglich von Dienstgeberin-/Dienstgeber- oder sonstigen Zuschüssen.
- Das monatliche Bruttoeinkommen der antragstellenden Person darf die in der Richtlinie festgelegte Höchstgrenze von € 4.000,-- nicht übersteigen.
- Als Mindestniveau der Sprache Deutsch wird B1 vorausgesetzt.
Die Höhe der Förderung beträgt 100% (max. jedoch € 400,--) der Anschaffungskosten von vorgeschriebenen Werkzeugen und Literatur zur Meisterprüfung.
Die Antragstellung muss bis spätestens drei Monate nach Ausstellung des Meisterbriefes/Meisterprüfungszeugnisses erfolgen.
Die Antragstellung hat mittels Online-Antrag zu erfolgen.
Die Auszahlung erfolgt nach Bewilligung des Förderantrages ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut.
Downloads
- Download: Richtlinie "Meisterlich Ausgestattet" (pdf, 0.2 MB)
- Download: Rahmenrichtlinien NÖ Bildungsförderung (pdf, 1.9 MB)
Ihre Kontaktstelle zum Sonderprogramm "Meisterlich Ausgestattet"
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Abteilung Arbeitsmarkt Landhausplatz 1, Haus 9 3109 St. Pölten E-Mail: post.f4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555
Fax: 02742/9005-13777
Letzte Änderung dieser Seite: 2.6.2025