Wissenschaftliche Veranstaltungen
Das Land Niederösterreich fördert wissenschaftliche Veranstaltungen, die in Niederösterreich stattfinden.
Mit der Förderung von wissenschaftlichen Fachveranstaltungen, d.h. Kongresse, Konferenzen, Symposien und Tagungen, die sich in erster Linie an die scientific community richten, soll der inhaltliche Austausch und die Vernetzung niederösterreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter mit der nationalen und internationalen wissenschaftlichen Community gestärkt werden und nationale sowie internationale Kooperationen ausgebaut werden. Zugleich soll damit ein Beitrag zum Ausbau der Sichtbarkeit des Wissenschaftsstandortes Niederösterreich und den in Niederösterreich ansässigen Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen geleistet werden.
Mit der Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und von Wissenschaftsvermittlungsveranstaltungen, die sich verstärkt an die Öffentlichkeit richten, soll der Stellenwert und die gesellschaftliche Akzeptanz von Wissenschaft und Forschung in der Öffentlichkeit gesteigert und der Dialog zwischen Wissenschaft und Bevölkerung forciert werden.
Fördergegenstand
Wissenschaftliche Veranstaltungen, die in Niederösterreich abgehalten werden.
Darunter fallen insbesondere (1) wissenschaftliche Fachveranstaltungen, d.h. Kongresse, Konferenzen, Symposien und Tagungen, die sich in erster Linie an die scientific community richten und (2) Veranstaltungen mit dem Ziel, der Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte an die Öffentlichkeit.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Vereinigungen sowie Institutionen im Bereich der Wissenschaftsvermittlung und Aus- und Weiterbildung.
Gewinnorientierte Unternehmen und Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
- Der Veranstaltungsort befindet sich in Niederösterreich.
- Der Antrag soll mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesendet werden.
Förderhöhe
- Förderhöhe bei wissenschaftlichen Fachveranstaltungen: maximal 33 % der förderfähigen Kosten
- Förderhöhe bei wissenschaftsvermittelnden Veranstaltungen maximal 20 % der förderfähigen Kosten
Förderfähige Kosten
- Honorare für Referent:innen
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Miete der Veranstaltungsräumlichkeiten
- Verpflegung während der Veranstaltung (ausgenommen repräsentative Empfänge, Abenddinners)
- Weitere Sachkosten (Kosten für die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung)
Nicht förderfähige Kosten
- Personalkosten mit Zahlungsfluss
- Rahmenprogramme (z.B.: Musik, nicht-wissenschaftliche Exkursionen etc.)
- repräsentative Empfänge, Abenddinner
- etc.
Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen werden die folgenden Kriterien zur Bewertung des Förderansuchens herangezogen:
- die wissenschaftliche Qualität der Veranstaltung
- die wissenschaftliche Kompetenz der Vortragenden
- die thematische Nähe der im Rahmen der Veranstaltung behandelten wissenschaftlichen Inhalte zu einem Handlungsfeld der FTI-Strategie NÖ 2027 sowie Beitrag zur Zielerreichung der FTI-Strategie NÖ 2027 oder der Hochschulstrategie 2025
- die Einbindung von Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschafter in die Veranstaltung bzw. der Beitrag der Veranstaltung zur Förderung von Nachwuchswissenschafterinnen und -wissenschaftern
- die Angemessenheit des Kosten- und Finanzierungsplans
Darüber hinaus werden nach Ausrichtungen der wissenschaftlichen Veranstaltung folgende Beurteilungskriterien für die Fördervergabe herangezogen:
Bei wissenschaftlichen Fachveranstaltungen:
- der Beitrag zur nationalen/internationalen Sichtbarkeit und Profilbildung der einreichenden Institution bzw. des Wissenschaftsstandorts Niederösterreich
- der Beitrag zum Ausbau von nationalen bzw. internationalen Kooperationen und zur Vernetzung unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure
Bei wissenschaftlichen Veranstaltungen, die sich an eine breitere Öffentlichkeit richten:
- der Beitrag der Veranstaltung zur Steigerung des Stellenwerts von Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft und zur öffentlichen Bewusstseinsbildung für Wissenschaft, Forschung und Bildung in Niederösterreich
- die Qualität der Vermittlung der wissenschaftlichen Inhalte der Veranstaltung an die jeweilige Zielgruppe
Nicht förderfähig sind:
- Lehrveranstaltungen
- projektinterne Workshops und Veranstaltungen
- Organisationsinterne Workshops und Veranstaltungen
- Gewinnorientierte Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen von gewinnorientierten Unternehmen
- Lesungen
- Rahmenprogramme, Empfänge etc.
- Messen und ähnliche Veranstaltungen
Einzureichende Unterlagen
- Publikationsbeschreibung (siehe Vorlage)
- Kostenvoranschlag Druck/Bindung, Grafik/Layout, Korrektorat/Lektorat
- Inhaltsverzeichnis
- Leseprobe
- Quellenverzeichnis/Literaturverzeichnis
- Nachweis Rechtsform (wird benötigt bei der Antragstellung von juristischen Personen)
Antragstellung
- Anträge zur Förderung von landeskundlichen Publikationen können laufend eingereicht werden.
- Die Antragsunterlagen sind vollständig online (über den untenstehenden Link) einzureichen.
- Über die Bewilligung der Anträge wird darüber hinaus auf Basis der verfügbaren Budgetmittel entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Downloads
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem Kulturfördergesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: wissenschaft-foerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13043