Landeskundliche Publikationen
Das Land Niederösterreich fördert landeskundliche Publikationen, die einen starken inhaltlichen Bezug zum Bundesland Niederösterreich aufweisen.
Fördergegenstand
Das Land Niederösterreich fördert regional bedeutsame Publikationen, die sich mit niederösterreichischen landeskundlichen Themen auf wissenschaftliche Art und Weise bzw. mithilfe wissenschaftlicher Methoden beschäftigen und in der Lage sind, bisher wenig bis kaum bekannte landeskundliche Aspekte einer breiteren Bevölkerung zu vermitteln.
Gefördert werden landeskundliche Publikationen, die noch nicht gedruckt wurden und die für die Öffentlichkeit zugänglich (z.B. käuflich zu erwerben, zur freien Entnahme, usw.) sind. Es muss ein starker inhaltlicher Bezug zum Bundesland Niederösterreich gegeben sein.
Bildbände, Anekdotensammlungen, persönliche Lebensberichte, Imagebroschüren sowie reine tabellarisch-chronologische Auflistungen von Ereignissen werden nicht gefördert.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie Vereine und Privatpersonen. Gewinnorientierte Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
- Die Publikation wurde noch nicht gedruckt. (Der Antrag soll mindestens sechs Wochen vor Druckdatum abgesendet werden.)
- Die Publikation muss für die Öffentlichkeit zugänglich (z.B. käuflich zu erwerben, zur freien Entnahme etc.) sein.
- Die Publikation weist einen inhaltlichen Niederösterreich-Bezug auf.
- Bei der Publikation handelt es sich um eine Erstauflage.
Förderhöhe
- Förderfähig sind bis zu max. 20 % der Druck- und Herstellungskosten, gedeckelt bis zu max. EUR 2.000,-.
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind ausschließlich die Druck- und Herstellungskosten, welche enthalten:
- Druck/Bindung
- Grafik/Layout
- Korrektorat/Lektorat
Bei Erfüllung der formalen Voraussetzungen werden die folgenden Kriterien zur Bewertung des Förderansuchens herangezogen:
- die wissenschaftliche Qualität der Publikation
- die Kompetenz der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers
- die Ausprägung des inhaltlichen Niederösterreich-Bezugs
- die landeskundliche Bedeutung für das Land Niederösterreich
Einzureichende Unterlagen
- Publikationsbeschreibung (siehe Vorlage)
- Kostenvoranschlag Druck/Bindung, Grafik/Layout, Korrektorat/Lektorat
- Inhaltsverzeichnis
- Leseprobe
- Quellenverzeichnis/Literaturverzeichnis
- Nachweis Rechtsform (wird benötigt bei der Antragstellung von juristischen Personen)
Antragstellung
- Anträge zur Förderung von landeskundlichen Publikationen können laufend eingereicht werden.
- Die Antragsunterlagen sind vollständig online (über den untenstehenden Link) einzureichen.
- Über die Bewilligung der Anträge wird darüber hinaus auf Basis der verfügbaren Budgetmittel entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Downloads
- Download: NÖ Kulturförderungsgesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
- Download: Richtlinien zur Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem Kulturfördergesetz 1996 (pdf, 0.2 MB)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Wissenschaft und Forschung Landhausplatz 1, Haus 1 3109 St. Pölten E-Mail: wissenschaft-foerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13315