Unternehmerische Investition – Standortförderung

Sicherung des Standortes von Traditionsunternehmen und regionalen Leitbetrieben

Die Förderung unterstützt Produktionsbetriebe bei Investitionen zur Erhöhung der Produktivität und beim Ausbau ihrer Aktivitäten. Darüber hinaus liegt die Ansiedlung bzw. der Ausbau von Headquarteraktivitäten sowie die Sicherung von bestehenden Betriebsflächen im Fokus dieser Förderung.

Langfristig strebt dieses Förderprogramm an, einerseits die Attraktivität des Standortes für NÖ Traditionsunternehmen und regionale Leitbetriebe zu erhöhen und andererseits Abwanderungstendenzen entgegenzuwirken.

Die „Standortförderung NÖ unterstützt Projekte von Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Zentrale Wertschöpfungstätigkeit an einem niederösterreichischen Standort seit dem 01.01.2015 oder
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte mit zumindest 50 Arbeitsplätzen (auf Basis Vollzeitäquivalente)

Antragsberechtigt sind

  • Produktionsunternehmen mit Tätigkeitsschwerpunkt der zu betreibenden Betriebsstätte gem. ÖNACE-Code 2008 der Statistik Austria in den Gruppen C 10 – 33 (Herstellung von Waren) oder E 38 sowie E 39 (Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen) oder F 41-43 (Baugewerbe) oder I 55, 56 (Beherbergung und Gastronomie) oder
  • Zentrale und/oder regionale Headquarter, die in NÖ sich neu ansiedeln werden und in denen mindestens 100 zusätzliche Arbeitsplätze (Vollzeitäquivalent) nach Fertigstellung der Betriebsstätte geschaffen werden (Handel, Transport und Logistik sind hier ausgeschlossen)

Der Förderantrag ist schriftlich bzw. über das Wirtschaftsförderungsportal zu stellen. Die Antragseinreichung ist bis zur Ausschöpfung der verfügbaren budgetären Mittel, längstens aber bis 31.12.2024 möglich. Das Investitionsvorhaben ist bis 31.12.2026 durchzuführen.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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