Impulsprogramm: Nah versorgt

Stärkung der regionalen Nahversorgung

Durch die Verbesserung der Qualität des Angebotes sowie des Erscheinungsbildes der Unternehmen werden Anreize geschaffen, Güter des täglichen Bedarfes im Ort zu kaufen. Auf diese Weise soll auch der Individualverkehr in und um die Region reduziert werden. 

Nahversorger-Investition:

Unterstützt wird  die Sicherung der Grundversorgung zur Verbesserung der Lebensqualität in einer Gemeinde durch die Förderung von Investitionen in Anlagegüter mit einem Vorhabensvolumen von mindestens € 10.000.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10 % (maximal € 50.000) der förderbaren Kosten.

Antragsberechtigt sind folgende kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die Güter des täglichen Bedarfes führen:

  • Einzelhandel mit Lebensmitteln
  • Bäckereien
  • Konditoreien
  • Fleischer
  • Einzelhandel mit Papier- und Kurzwaren sowie textilen Haushaltswaren
  • Einzelhandel mit Schuhen inkl. Orthopädietechnik
  • Einzelhandel mit Drogerie- und Parfümeriewaren
  • Einzelhandel mit Elektro-, Haus- und Küchengeräten (ausgenommen das Baunebengewerbe und der Audio- und Videobereich)

Die vorgenannten Unternehmen sind antragsberechtigt, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Jahresnettoumsatz (in allen Geschäftsbereichen) maximal € 2.500.000,– pro Betriebsstätte
  • Lebensmitteleinzelhändler müssen ein Lebensmittelvollsortiment (Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Milch und Molkereiprodukte, Eier, Zucker, Reis, Fette und Öle, Tiefkühlwaren, Wurstwaren, Süßwaren, Getränke sowie Reinigungs- und Haushaltsartikel) führen.
  • Öffnungszeiten mind. 5-mal wöchentlich
  • Verkaufsfläche max. 500 m² pro Betriebsstätte Detailinformationen entnehmen Sie dem Programmdokument.
  • mit nicht mehr als 10 Betriebsstätten.

Die Antragstellung muss vor dem Beginn sämtlicher mit dem Projekt verbundenen Tätigkeiten und Arbeiten erfolgen. Dies betrifft insbesondere auch erste rechtsverbindliche Bestellungen sowie Lieferungen und Leistungen.

Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier:


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Letzte Änderung dieser Seite: 31.1.2024
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