Oberflächengewässer - Situation in Niederösterreich

Der ökologische und chemische Zustand der Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche und Seen) wird entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie beurteilt. Die Bewertung erfolgt an Hand von Wasserkörpern, die einen einheitlichen, in seinen Eigenschaften weitgehend vergleichbaren Gewässerabschnitt darstellen. In Niederösterreich gibt es 1.362 Wasserkörper mit einer Gesamtlänge von rd. 7.700 km. Eine detaillierte Bewertung jedes Wasserkörpers finden Sie im NÖ Atlas.


Chemischer Zustand

Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgt anhand der festgelegten Qualitätsziele für EU- weit geregelte Schadstoffe (Qualitätsziel VO Chemie Oberflächengewässer).

Bei den meisten Schadstoffen können in NÖ die EU-Vorgaben eingehalten werden. Eine Ausnahme bilden die 2013 neu hinzugekommenen Umweltqualitätsziele für die ubiquitären (d.h. überall vorkommenden) Schadstoffe Quecksilber und polybromierte Diphenylether (PBDE). Diese werden bundesweit fast flächendeckend überschritten, weil die Qualitätsziele als äußerst niedrige Vorsorgewerte festgelegt wurden.

Ökologischer Zustand

Der ökologische Zustand beschreibt die Qualität eines Gewässers als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Er wird mit Hilfe allgemeiner chemisch-physikalischer Parameter (z.B. Nährstoffgehalte, ph-Wert), national geregelter Schadstoffe (z.B. Ammonium, Nitrit) und anhand natürlich vorkommender Lebewesen im Gewässer bewertet (Qualitätsziel VO Ökologie Oberflächengewässer). Neben den Wasserinhaltsstoffen (früher als biologische Gewässergüte dargestellt) sind nun auch die Gewässerstruktur (Ufer- und Sohldynamik, etc.) und der Wasserhaushalt (Abflussmenge und -dynamik) wichtige Kriterien.

Wasserinhaltsstoffe (Biologische Gewässergüte)

Durch den systematischen Ausbau der Abwasserentsorgung von Gemeinden und Industrie hat sich der Zustand der Flüsse und Bäche in den letzten Jahrzehnten entscheidend verbessert. Nachdem in den 1970er- und 1980er-Jahren die meisten größeren Städte und Industrieanlagen mit modernen, biologischen Kläranlagen ausgestattet waren, verlagerte sich in den 1990er-Jahren der Schwerpunkt der Abwasserentsorgung auf ländliche Gebiete. Der Anschlussgrad an kommunale Kläranlagen beträgt inzwischen knapp 95 %.

Beim Aufeinandertreffen mehrerer ungünstiger Faktoren kann es zu einer Beeinträchtigung der Gewässergüte kommen: Geringe Niederschläge, hohe Wassertemperaturen, fehlende Uferstrukturen, diffuse Stoffeinträge und örtliche Defizite bei der Abwasserbehandlung führen zu Belastungen.

Gewässerstruktur

Je nach geologischen Gegebenheiten, Höhenlage und Niederschlagssituation entwickeln Fließgewässer typspezifische Ausprägungen des Gewässerverlaufes, der Sohle und der Ufer. Zusammen wird dies als „Gewässerstruktur" bezeichnet. Derzeit weisen rd. 35% der untersuchten Wasserkörper wenige bis keine strukturellen Eingriffe auf. Die übrigen Gewässer sind mäßig bis sehr stark gegenüber ihrer natürlichen strukturellen Ausprägung verändert. Viele Eingriffe sind auf Querbauwerke (Wehranlagen, Gefällsstufen, etc.) zurückzuführen. Diese stellen für Fische unpassierbare Hindernisse dar, wodurch ihre natürlichen Wanderbewegungen zu den Laich- und Nahrungsplätzen unterbrochen sind. Dies kann zu einem deutlichen Rückgang der Fischpopulation bis zum Verschwinden einzelner Fischarten führen. Die Beseitigung von Wanderbarrieren für Fische ist deshalb ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gewässerqualität.

Gewässerhydrologie (Wasserhaushalt)

Die Wasserführung von Gewässern ist von natürlichen Rahmenbedingungen wie Niederschlag, Geologie, Boden und Vegetation abhängig. Jedes Gewässer hat seine typische hydrologische Charakteristik. Die Gewässerlebewesen und die Vegetation der Bäche und Flüsse sind daran angepasst. Nutzungen der Gewässer durch lokale Ausleitung, Stauhaltung oder gänzliche Wasserentnahmen verändern das natürliche Abflussgeschehen.

Derzeit sind in Niederösterreich rd. 20% der Wasserkörper durch Stauhaltungen und 18 % durch Ausleitungen (sog. Restwasserstrecken) beeinflusst.

Nationale Gewässerbewirtschaftungspläne

Ziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist die Erreichung eines guten chemischen und guten ökologischen Zustands oder Potentials. Die Maßnahmen zur Zielerreichung werden in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen 2019 und 2015 festgelegt.

Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan 2015 (NGP 2015) und die NGP-Begleitverordnung wurden am 25.8.2017 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft veröffentlicht. 

Der NGP 2015 ist die Fortsetzung des NGP 2009. Die Maßnahmen des NGP 2009 wurden übernommen und weitergehende Maßnahmen zur Zielerreichung definiert.

Der Schwerpunkt der Sanierungsphase von 2009 bis 2015 war die Wiederherstellung der Durchgängigkeit in ausgewählten Gewässerstrecken. Dies wird in der Sanierungsphase bis 2021 fortgesetzt, indem eine erweiterte Zielkulisse (ZK 2) festgelegt wurde. Die Durchgängigkeit in ZK 2 ist vorerst nur bei Anlagen und Gewässerstrecken herzustellen, die eine Wasserkraftnutzung über 2 Megawatt aufweisen. In ZK 2 ist in Restwasserstrecken die Wasserführung anzuheben.

Weiters sind gemäß NGP 2015 ausgewählte Kläranlagen anzupassen, um durch eine Reduktion der Nährstoffeinträge (Phosphat) eine signifikante Entlastung im Gewässer zu erzielen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 2.3.2023
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