Verrechnung Tierseuchenüberwachung


Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.

Formular

ab Jänner 2025: 

Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehungen in Geflügelbetrieben

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder  Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Blutprobenziehungen gemäß der Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich

Formular

ab April 2025: 

Zum Verrechnungsformular für amtliche Blutprobenziehung am Schlachthof zur AI Überwachung 

Frist

Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)

Kurzbeschreibung

Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß des 4. Abschnittes des 4. Hauptstückes des Tiergesundheitsgesetzes 2024 (TGG 2024) iVm § 7 TGG 2024 BGBl. I Nr. 53/2024 i.d.g.F..

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz – GebAG BGBl. Nr. 136/1975 i.d.g.F.. 

Formular

Die Verrechnung für Bienenseuchensachverständige erfolgt mithilfe dieses Formulars: Einsatz als Bienenseuchensachverständige/r 

Frist

Die Verrechnung hat spätestens bis zum 01. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde, zu erfolgen. 

Zuständigkeit

Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)

 

Ihre Kontaktstelle des Landes 

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle
Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801
Letzte Änderung dieser Seite: 30.6.2025
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