Verrechnung Tierseuchenüberwachung
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß NÖ Geflügelhygienegebührenverordnung 2009.
Formular
ab Jänner 2025:
Zum Verrechnungsformular für amtliche Kontrollen und amtliche Probenziehungen in GeflügelbetriebenFrist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Blutprobenziehungen gemäß der Kundmachung zu Erhebungen über das Vorkommen von Influenza-Viren in Hausgeflügel- und Wildvogelbeständen in Österreich
Formular
ab April 2025:
Zum Verrechnungsformular für amtliche Blutprobenziehung am Schlachthof zur AI ÜberwachungFrist
Die Verrechnung hat monatlich bis zum 10. Kalendertag des auf die Beprobung oder Kontrolle folgenden Monats zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
Kurzbeschreibung
Mit diesem Formular erfolgt die Verrechnung der amtlichen Kontrollen und amtlichen Probenziehungen gemäß des 4. Abschnittes des 4. Hauptstückes des Tiergesundheitsgesetzes 2024 (TGG 2024) iVm § 7 TGG 2024 BGBl. I Nr. 53/2024 i.d.g.F..
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz – GebAG BGBl. Nr. 136/1975 i.d.g.F..
Formular
Die Verrechnung für Bienenseuchensachverständige erfolgt mithilfe dieses Formulars: Einsatz als Bienenseuchensachverständige/r
Frist
Die Verrechnung hat spätestens bis zum 01. Dezember des Kalenderjahres, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde, zu erfolgen.
Zuständigkeit
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle (Verrechnungsstelle)
Ihre Kontaktstelle des Landes
Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle Landhausplatz 1, Haus 12 3109 St. Pölten E-Mail: post.lf5@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-46455
Fax: 02742/9005-12801