Schlachtung am Herkunftsbetrieb (teilmobile Schlachtung)

Zur Verbesserung des Tierschutzes ist die Schlachtung von Hausrindern, Hausschweinen und als Haustiere gehaltenen Einhufern (nicht jedoch anderer Tierarten) am Herkunftsbetrieb nach entsprechenden Genehmigungsverfahren möglich. Dafür muss einerseits die mobile Einheit eines Schlachthofes zugelassen werden und anderseits müssen diese Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit genehmigt werden.

  • Zulassung einer mobilen Einheit: Dies hat durch einen Schlachthofunternehmer mittels einer Änderungsmeldung zu erfolgen.
  • Genehmigung von Schlachtungen im Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit: Dies ist durch den Herkunftsbetrieb mittels Antragsformular unter Beilage einer Vereinbarung zu beantragen.

 

Interessentinnen und Interessenten wird empfohlen sich von der LK Niederösterreich beraten zu lassen.

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Letzte Änderung dieser Seite: 18.4.2024
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