30.12.2020 | 09:14

Urlaubsaktion für pflegende Angehörige 2020: 638 Anträge bewilligt

LR Teschl-Hofmeister: Angehörige sollen sich trotz der pflegenden Tätigkeit ab und an eine Auszeit gönnen, um wieder Kraft zu tanken

Immer mehr Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher möchten zuhause in den eigenen vier Wänden alt werden. Neben den mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten spielt in Niederösterreich in dieser Hinsicht vor allem die Pflege und Betreuung durch Angehörige eine wichtige Rolle. „In der Betreuung pflegebedürftiger Menschen leisten in Niederösterreich viele Angehörige wertvolle Arbeit. Die Pflege eines Mitmenschen verlangt Einem viel physische und mentale Kraft ab und so möchte das Land Niederösterreich mit Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige dabei unterstützen, sich trotz der pflegenden Tätigkeit ab und an eine Auszeit zu gönnen um wieder Kraft zu tanken“, erklärt dazu Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und betont: „Im Jahr 2020 wurden 638 entsprechende Anträge bewilligt.“

Mit der NÖ Urlaubsaktion sollen pflegende Angehörige unterstützt und dabei bestärkt werden, auch an das eigene Wohlbefinden zu denken. Als Anerkennung für jene Angehörigen die Menschen betreuen und ihnen ein Leben zu Hause ermöglichen, erhalten pflegende Angehörige für einen konsumierten Urlaub in Österreich 175 Euro. Dieser Betrag wird auf 225 Euro erhöht, sofern der Aufenthalt in Niederösterreich stattfand. „Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden. Im Zuge der Corona-Pandemie wird im Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2020 aber ein zusätzlicher Bonus bei Urlauben in Österreich von 175 Euro und bei Urlauben in Niederösterreich von 225 Euro ausbezahlt. Daher beträgt die Gesamtförderung für einen Urlaub in diesem Zeitraum in Österreich 350 Euro bzw. bei einem Urlaub in Niederösterreich 450 Euro“, so Teschl-Hofmeister.

„Im Jahr 2020 wurden an 638 Angehörige bereits 221.350 Euro ausbezahlt. Mit diesem Urlaubszuschuss wollen wir pflegende Angehörige ermutigen, sich Zeit zur Erholung von ihrer sehr herausfordernden Aufgabe zu nehmen“, erklärt Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

Gefördert werden im Rahmen der NÖ Urlaubsaktion Angehörige, die Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen. Anträge sind online unter www.noe.gv.at, beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung oder bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des Urlaubes beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, einzubringen. Um pflegende Angehörige zu entlasten, auch in Kombination mit dem NÖ Urlaubszuschuss, gibt es in allen NÖ Pflege-und Betreuungszentren und in den meisten Pflegeheimen privater Träger die Möglichkeit, der vom Land Niederösterreich geförderten Tages- und Kurzzeitpflege. Dabei können die Pflegebedürftigen tageweise oder bei Kurzzeitpflege bis zu einer Dauer von sechs Wochen in einem Pflegeheim betreut werden.

Mehr Informationen dazu gibt es kostenlos bei der NÖ Pflegehotline unter der Telefonnummer 02742/9005-9095, Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, oder per Email unter post.pflegehotline@noel.gv.at.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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