22.12.2020 | 11:33

Tageseltern dürfen Betreuung von Kindern künftig auch direkt am Arbeitsplatz der Eltern anbieten

LR Teschl-Hofmeister: Weitere wichtige Maßnahme, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern

Mit Beschluss der Änderung des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes können Tageseltern künftig ihre Tätigkeiten auch an den Betriebsstätten der Eltern anbieten. Die zuständige Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister hält dazu fest: „Bislang konnten Tageseltern Kinder nur in ihren eigenen Wohnräumlichkeiten betreuen. Mit dem gefassten Beschluss, die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter bzw. durch Tagesväter auch an Betriebsstandorten zuzulassen, setzen wir eine weitere Maßnahme zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“

Mit der Änderung möchte man vor allem Berufstätige mit Kindern unter drei Jahren unterstützen, erklärt Teschl-Hofmeister: „Das Angebot fördert den Wiedereinstieg von Karenzeinsteigerinnen und Karenzeinsteigern, auch weil das Angebot eine flexible Betreuung an einzelnen Tagen oder stundenweise möglich macht. Interessant ist dieses Modell vor allem für all jene, denen aufgrund geringer Nachfrage keine betriebliche Tagesbetreuungseinrichtung zur Verfügung steht.“ Tageseltern dürfen künftig maximal vier Kinder an einem Betriebsstandort betreuen.

Betriebstageseltern sollen dabei keinen Ersatz für ein institutionelles Kinderbetreuungsangebot bieten, sondern eine sinnvolle Ergänzung des bereits bestehenden Betreuungsangebots sein.

„Diese Entscheidung ist eine wesentliche Entlastung und Verbesserung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter niederösterreichischer Betriebe die eine Betreuung ihrer Kinder vor dem Kindergarten- bzw. Schuleintritt in Anspruch nehmen möchten“, betont Bildungs- und Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister abschließend.

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at

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