Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Den niederösterreichischen Gemeinden wurden aus den Mitteln der Bedarfszuweisungen 929.566,13 Euro als Bedarfszuweisungen III bewilligt.

Weiters wurde beschlossen, zwölf Gemeinden die anteilige Umsatzsteuer für die Anschaffung von gesetzlich vorgeschriebenen Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren zu erstatten.

Auch die sinngemäße Anwendung der 5. Änderung der ÖPUL-Sonderrichtlinie auf Niederösterreich und die Bereitstellung der Landesmittel für die Herbstauszahlung 2022 in Höhe von 20.967.000 Euro wurde durch die Landesregierung beschlossen.

Mit der Ausgleichszulage (AZ) werden die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung der Flächen in benachteiligten Gebieten durch kofinanzierte Mittel aus der EU, dem Bund und den Ländern abgegolten. Die Abwicklung erfolgt über die AMA (Agrarmarkt Austria). Der NÖ-Anteil für die aktuelle Auszahlung beträgt 5.627.815 Euro und wurde in dieser Höhe von der Landesregierung genehmigt.

Der Zinsenzuschuss zu den Agrarinvestitionskrediten für das 2. Halbjahr 2022 in der Höhe von 275.000 Euro wurde bewilligt. Weiters beschloss die Landesregierung die Bereitstellung von Landesmitteln für den Lebensmittelcluster Niederösterreich für die Programmperiode 2023-2027 in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des TZW Waidhofen an der Ybbs für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport wurde der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 130.000 Euro genehmigt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für effektive und effiziente Maßnahmen und Projekte im Nachwuchsleistungssport in der Sportart Tennis wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von 113.000 Euro genehmigt.

Bewilligt wurde auch für die Durchführung der Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahme „Fit im Handwerk 2.1“ ein Förderungsbetrag aus Mitteln des Arbeitnehmerförderungsfonds des Landes Niederösterreich, der nach Maßgabe des Bedarfs bis zu 396.782,88 Euro betragen darf.

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