Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, die „Wonderworld of Words GmbH“ für die Umsetzung des Erzählkunstfestivals „fabelhaft!Niederösterreich“ sowie des Begleitprojekts „Die Schule des Zuhörens“ mittels zweijährigen Fördervertrag (2022 bis 2023) mit insgesamt 160.000 Euro zu unterstützen.

Weiters wurde ein zweijähriger Fördervertrag (2022 bis 2023) mit dem Verein „Academia Allegro Vivo – Tonkünstler Kammerorchester“ mit einen jährlichen Förderbetrag von 488.450 Euro genehmigt.

Beschlossen wurde auch ein dreijähriger Fördervertrag (2022 bis 2024) mit der Schloss Atzenbrugg Instandhaltungs- und Betriebsgesellschaft m. b. H. mit einem Gesamtbetrag von insgesamt 250.000 Euro anlässlich der Modernisierung und baulichen Adaption der Schubert-Gedenkstätte Schloss Atzenbrugg.

Der Verein „teatro – Verein zur Förderung des Musiktheaters für ein junges Publikum“ erhält im Jahr 2022 einen Förderbetrag von 110.000 Euro.

Die acht Gemeinden Wieselburg, Steinakirchen am Forst, Strasshof an der Nordbahn, Gramatneusiedl, Wiener Neudorf, Ebergassing, Heiligenkreuz sowie Gaaden werden bei der Errichtung von neun Radverkehrsanlagen mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von gesamt bis zu 1.172.343,10 Euro unterstützt.

Die Freiwillige Feuerwehr Stadt St. Valentin erhält für den Ankauf eines Wechselladefahrzeuges mit Allradantrieb und Kran eine Förderung in der Höhe von 88.000 Euro.

Für den Ankauf einer Drehleiter mit Korb für die Freiwillige Feuerwehr Herzogenburg-Stadt werden 250.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Beschlossen wurde auch die Ausschreibung der Neuwahl des Gemeinderates der Marktgemeine Pillichsdorf. Als Wahltag wurde der 22. Mai 2022 bestimmt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport in der Sportart Judo wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022 in Höhe von 103.000 Euro genehmigt.

Gemäß NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996 (NÖ KBG) werden den Tagesmütter/-väter-Rechtsträgern, den Betreibern von NÖ Tagesbetreuungseinrichtungen und berufstätigen Eltern im Jahr 2022 Gesamtfördermittel in Höhe von 12,7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Der Verein „Ökokreis“ erhält für das Qualifizierungsprojekt „FacharbeiterInnen-Intensivausbildung für Langzeitarbeitslose“ für das Jahr 2022/2023 eine Unterstützung in der Höhe von bis zu 100.000 Euro.

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