Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Die FOTEC Forschungs- und Technologietransfer GmbH erhält einen Finanzierungsbetrag in Höhe von bis zu 2.850.000 Euro für das vierjährige Forschungsprojekt „CP/EP Thruster Development – Entwicklung der Grundlagen für ein hybrides Antriebssystem (chemisch und elektrisch) für Weltraum-Anwendungen“.

Für die Etablierung eines „Forschungszentrums Transitionspsychiatrie“ am Standort des Universitätsklinikums Tulln erhält die Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften eine Förderung in der Höhe von bis zu 1.397.642,27 Euro.

Die fünf Gemeinden Klosterneuburg, Korneuburg, Tulln, Waidhofen an der Ybbs und St. Andrä – Wördern werden bei der Errichtung von sieben Radverkehrsanlagen mit einer nicht rückzahlbaren Förderung von gesamt bis zu 514.689,75 Euro unterstützt.

Weiters hat die NÖ Landesregierung die Bereitstellung von zusätzlichen Landesmitteln in der Höhe von 800.000 Euro für das Jahr 2021 zur Finanzierung von Projektmaßnahmen gemäß Sonderrichtlinie der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus beschlossen.

Der Zinsenzuschuss zu den Agrarinvestitionskrediten für das 2.Halbjahr 2021 in der Höhe von 235.000 Euro wurde bewilligt. Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des NÖ Handballverbandes für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 in Höhe von 130.000 Euro genehmigt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen des NÖ Volleyballverbandes für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 in Höhe von 211.000 Euro genehmigt.

Zur anteiligen Unterstützung der Aufwendungen für effektive und effiziente Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport in den Sportarten Ski Alpin, Snowboard, Ski Nordisch und Grasski wurde eine Förderung des Landes Niederösterreich für den Zeitraum 1. Mai 2021 bis 30. April 2022 in Höhe von 180.000 Euro genehmigt.

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