Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

Die Galerie Stadtpark vertritt mit ihrem internationalen Jahresprogramm eine Position abseits des Mainstreams und bereichert dadurch die künstlerische Vielfalt im Land Niederösterreich sowie das kulturelle Angebot in der Stadt Krems. Die NÖ Landes-regierung hat beschlossen, für die Jahre 2022 bis 2023 eine Gesamtförderung in der Höhe von 124.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das entspricht einer jährlichen Förderung in der Höhe von 62.000 Euro.

Für die zweite Sanierungsetappe der Instandsetzung des jüdischen Friedhofes in Waidhofen an der Thaya, der einer von 29 jüdischen Friedhöfen in Niederösterreich ist, stellt die NÖ Landesregierung eine Förderung in der Höhe von 103.498,38 Euro zur Verfügung.

Weiters wurde ein zweijähriger Fördervertrag (2022 bis 2023) mit der „Internationalen Ignaz Joseph Pleyel Gesellschaft“ mit einem jährlichen Förderbetrag von 79.000 Euro beschlossen.

Für die Marktgemeinde Schwarzenbach, Bezirk Wiener Neustadt-Land, wurde für das Projekt „Schwarzenbach Ausbau Aussichtsturm im Keltendorf“ ein Zuschuss in Höhe von 201.366 Euro aus Regionalförderungsmitteln beschlossen. Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 604.098 Euro.

Den Beschäftigungsprojekten Emmausgemeinschaft St. Pölten, Fairwurzelt Neidling und Forstprojekt Stockerau hat die NÖ Landesregierung aus Mitteln der Arbeit-nehmerförderung einen Zuschuss für das Jahr 2022 von bis zu 630.650 Euro bewilligt. Davon wurde der Emmausgemeinschaft St. Pölten ein Zuschuss von bis zu 123.008 Euro, dem Projekt Fairwurzelt Neidling ein Zuschuss von bis zu 336.538 Euro und dem Projekt Forst Stockerau ein Zuschuss von bis zu 171.104 Euro bewilligt.

Der Voranschlag des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds für das Jahr 2022 wurde genehmigt.

Rückfragen & Information

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Christian Salzmann Tel.: 02742/9005-12172
Email: presse@noel.gv.at

Landhausplatz 1
3109 St. Pölten

© 2024 Amt der NÖ Landesregierung