Anmeldung und Aufnahme

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung bedeutet für betroffene Menschen und ihre Angehörigen eine sicher schwerwiegende Entscheidung und die Änderung bisheriger Gewohnheiten. Umso mehr sind die MitarbeiterInnen in den NÖ Pflegeheimen bemüht, individuell, wertschätzend und verantwortungsvoll auf die Bedürfnisse aller Betroffenen einzugehen.

Informieren Sie sich. Besuchen Sie ein Pflegeheim oder mehrere - vereinbaren Sie ein erstes Gespräch zum Kennenlernen.

Bringen Sie die vollständig ausgefüllten Formulare

zu Ihrer Wohnsitzgemeinde oder Bezirkshauptmannschaft.


Voraussetzungen
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen bei Kostenübernahme durch die Sozialhilfe
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Bezug der Pflegegeldstufe 4

In begründeten Ausnahmefällen können auch jüngere Personen bzw. Personen mit niedriger Pflegegeldstufe aufgenommen werden.

 

Alle Formulare für eine Aufnahme in ein Pflegeheim erhalten Sie kostenlos:

Auf dieser Internetseite zum Herunterladen (Downloadbereich): 

Über die Vergabe eines Pflegeplatzes, den Aufnahmeantrag und den Antrag auf Kostenübernahme durch die Sozialhilfe, entscheidet die für den Hauptwohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Fachgebiet Soziale Verwaltung).

Bei Aufnahme wird ein Vertrag abgeschlossen, der sowohl die Rechte und Pflichten des Trägers als auch die der BewohnerInnen regelt. Die wichtigsten Bewohnerrechte sind das Recht auf Selbstbestimmung, Beratung und Beschwerde, auf respektvolle Behandlung und Achtung der Privat- und Intimsphäre, das Recht auf Information (Einsicht in Dokumentation), konfessionelle Freiheit, das Recht auf Seelsorge und Sterbebegleitung.

Mehr Informationen über Bewohnerrechte, Patientenverfügung etc. gibt es bei der NÖ Patienten- und Pflegeanwaltschaft.

Der Aufenthalt in einem Pflegeheim ist immer freiwillig und kann jederzeit beendet werden.

Neben der Langzeitpflege gibt es auch die Möglichkeit der Tagespflege und der Kurzzeitpflege.

weiterführende Links
Downloads

Ihre Kontaktstelle des Landes

Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.
Letzte Änderung dieser Seite: 26.1.2024
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung