05.11.2020 | 14:37

Neuregelungen bei Sonderbetreuungszeiten

LR Teschl-Hofmeister: Rechtsanspruch, Ausweitung und voller Kostenersatz sind richtige und wichtige Entscheidung

Niederösterreichs Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister begrüßt die Neuerungen hinsichtlich der Sonderbetreuungszeit zur Betreuung von Kindern oder von zu Pflegenden zusätzlich zum Pflegeurlaub. „Die Bundesregierung hat sich mit den Sozialpartnern darauf geeinigt, dass es künftig einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit geben soll – das Einverständnis des Arbeitgebers ist damit nicht mehr notwendig. Zusätzlich wird die Sonderbetreuungszeit von drei auf vier Wochen ausgeweitet“, erklärt Teschl-Hofmeister.

Die neue Regelung gilt rückwirkend mit 1. November und außerdem auch für Kinder in Quarantäne. Der Bund übernimmt ab sofort die volle Refundierung, der Arbeitgeber bekommt damit also die Kosten für das Entgelt zu 100 Prozent ersetzt. Diese neue Regelung gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21. Familien-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister betont: „Im Familienland Niederösterreich ist es uns ein großes Anliegen, die Familien bestmöglich zu unterstützen und so möchten wir auch in Krisenzeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Gleichzeitig müssen auch die Arbeitgeber Unterstützung erfahren – auch hinter ihnen stehen oft Familien. Mit dem Rechtsanspruch und der Ausweitung wurde eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen und mit dem vollen Kostenersatz werden auch die Unternehmen entsprechend entlastet.“

Weitere Informationen: Büro LR Teschl-Hofmeister, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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